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Die Teilstudie zu Erkrankungsrisiken, die maßgeblich auf Betreiben der ZRM in das NORAH-Programm aufgenommen wurde, belegt eine signifikante Zunahme bestimmter Herzkrankheiten (Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzinsuffizienz) in Abhängigkeit vom nächtlichen Fluglärmpegel. Weiter ergaben die anonym ausgewerteten Krankenkassendaten von 800.000 Versicherten erhöhte Risikofaktoren für Depression und Brustkrebs. „Es war richtig, nach dem Vorbild der für den Flughafen Köln-Bonn erhobenen Kassendaten eine konkrete Auswertung für den Frankfurter Flughafen vorzunehmen“, so Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel.
Katrin Eder, Umweltdezernentin der Stadt Mainz, ergänzt: „Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Einzelschallereignissen wie Überflügen wurden bisher zu weniger beachtet. Das erschreckende aber wenig überraschende Ergebnis ist, dass hierdurch
bereits signifikante Krankheitsrisiken auftreten. Das muss zur Folge haben, dass um unsere Gesundheit zu schützen, der Gesetzgeber dem Lärmschutz endlich eine entsprechende Rolle einräumen muss. Die Norah-Studie zeigt hier, dass das sowohl für den Luftverkehr aber auch für andere Verkehrslärmarten gilt. Es muss ein Ende haben, dass die Lärmarten isoliert betrachtet werden. Lärm in seiner Gesamtheit macht krank.
Deutlich signifikant erhöhte Erkrankungsrisiken zeigen auch die Auswirkungen von Schienen- und Straßenlärm. Dies nicht nur in der Nacht, sondern sogar über den gesamten Zeitraum von 24 Stunden. „Die Gesamtbelastung der Einwohner des Rhein-Main-Gebietes ist zu hoch“, so der Landrat des Kreises Groß-Gerau, Thomas Will: „Insbesondere die Ergebnisse für den Studienteil Belästigung sind alarmierend, da die Gruppe der erheblich Belästigten gegenüber der Belästigungsstudie des Regionalen Dialogforums (RDF) aus dem Jahre 2005 nochmals immens angestiegen ist und nun bereits bei wesentlich niedrigeren Dauerschallpegeln beginnt.“
Michael Antenbrink, der Bürgermeister der Stadt Flörsheim am Main, sieht auch die Ergebnisse zur Schlafqualität mit Sorge: „Trotz der Einführung des Nachtflugverbots von 23 Uhr bis 5 Uhr leidet der Schlaf in den Randstunden der Nacht, was sich auch auf die Lebensqualität auswirkt. Insbesondere ist kein Ausschlafen mehr möglich, wenn morgens um Fünf abrupt der Fluglärm einsetzt! Das bestätigt unsere Forderung nach einem achtstündigen Nachtflugverbote im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr.“
Auch die vor einem Jahr veröffentlichte Teil 3 der NORAH Studie zur Lernentwicklung von Kindern zeige, so das ZRM-Sprecherteam, erhebliche Beeinträchtigungen des Leseerwerbs und der kognitiven Entwicklung von Grundschülern: „Es gilt nun aus den umfangreichen Daten und Hinweisen geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen abzuleiten. Die Konsequenz kann nur lauten, dass Politik und Luftverkehrswirtschaft ihre Anstrengungen zur Verringerung der Schadstoffe und des Lärms erheblich verstärken müssen!“