EU-Mitgliedstaaten müssen Lärmemissionen neu messen

Die EU-Kommission hat den Anhang der Umweltlärmrichtlinie erneuert

Mitgliedstaaten müssen ab 2018 bestimmte Methoden anwenden, um die genauen Lärmemissionen von einzelnen Lärmquellen wie dem Luftverkehr oder Autotypen zu berechnen und daraus Lärmkarten zu erstellen.

Aus diesen Ergebnissen sollen die Länder Aktionspläne erstellen, um Umgebungslärm zu vermeiden und zu verringern sowie in Gebieten mit guten Lärmbilanzen diese zu bewahren.


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Die Kommission entwickelt darüber hinaus einen weiteren Anhang, um die Auswirkungen auf die Gesundheit bei überhöhtem Lärm zu beziffern. Derzeit sind 125 Millionen EuropäerInnen sehr starkem Lärm ausgesetzt, der die EU-Grenzwerte deutlich überschreitet. Die Kommission überprüft die Umweltlärmrichtlinie derzeit auf ihre Effizienz und Wirksamkeit unter dem REFIT-Programm.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel