EU-Mitgliedstaaten müssen Lärmemissionen neu messen
Die EU-Kommission hat den Anhang der Umweltlärmrichtlinie erneuert
Mitgliedstaaten müssen ab 2018 bestimmte Methoden anwenden, um die genauen Lärmemissionen von einzelnen Lärmquellen wie dem Luftverkehr oder Autotypen zu berechnen und daraus Lärmkarten zu erstellen.
Aus diesen Ergebnissen sollen die Länder Aktionspläne erstellen, um Umgebungslärm zu vermeiden und zu verringern sowie in Gebieten mit guten Lärmbilanzen diese zu bewahren.
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