Feinstaub-Alarm

OB Kuhn: „Der Feinstaub-Alarm ist eine lernendes System“

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat sich am Mittwoch, 27. Januar, zu den nach wie vor sehr hohen Feinstaub-Werten an der Messstelle Am Neckartor geäußert. Kuhn sagte: „Die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) über das Austauschvermögen der Luft im Stuttgarter Kessel ist die richtige Basis für den Feinstaub-Alarm. Daran halten wir fest.“


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Dennoch könne es, wie in den vergangenen Tagen, zu Grenzwert-Überschreitungen kommen, die sich anhand der Meteorologie nicht vorhersagen lassen. „Die Meteorologie ist nur eine Einflussgröße, wenn es um die Höhe der Feinstaub-Belastung geht“, erklärte Kuhn. „Wir können aber anhand der Kriterien des DWD sehr wohl vorhersagen, ob die Wetterbedingungen zu erhöhten Feinstaub-Werten beitragen oder nicht.“ Niemand könne jedoch vorhersagen, wie hoch die Werte von Feinstaub und Stickstoffdioxid sein werden. Denn niemand wisse genau, wie viele Autos in den nächsten Tagen in Stuttgart unterwegs sind und wie viele Leute ihren Komfort-Kamin nutzen.

„Der Feinstaub-Alarm ist eine lernendes System“, so Kuhn. Man werde am Ende der aktuellen Winterperiode sehr genau auswerten, wie sich die Wetterprognose bewährt hat, wie sich die Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte entwickelt haben und wie das Verkehrsaufkommen war.

Das Ziel sei klar: „Wir müssen die Belastung durch Luftschadstoffe dauerhaft unter die Grenzwerte bringen. Keiner kann jetzt noch sagen, das Thema gehe ihn nichts an. Jeder Autofahrer weiß, dass er Teil des Problems ist, aber auch welchen Beitrag er zur Senkung der Schadstoffbelastungen leisten kann und zwar jetzt noch freiwillig.“ Kuhn appellierte deshalb erneut an die Bevölkerung: „Verzichten Sie bei Feinstaub-Alarm freiwillig auf Autofahrten. Denn falls wir die Schadstoffbelastungen der Stuttgarter Luft auf diese Weise nicht nachhaltig unter die Grenzwerte senken, dann folgen unweigerlich ordnungspolitische Maßnahmen wie etwa Fahrverbote.“

Der Stadtklimatologe Dr. Ulrich Reuter ergänzte: „Die meist deutlich günstigeren meteorologischen Bedingungen der letzten fünf Tage haben augenscheinlich nicht ausgereicht, die Menge an Feinstaub, die sich vergangene Woche in Stuttgart angesammelt hat, aus der Atmosphäre zu entfernen.“ Durch die extrem hohen Werte der vergangenen Woche sei nach wie vor eine Grundbelastung mit Feinstaub vorhanden. „Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Autofahrer beim letzten Feinstaub-Alarm ihr Auto hätten stehen lassen“, so Reuter.

Die günstigere Meteorologie – leichter Regen und stärkerer Wind – habe zwar am Wochenende zu niedrigeren Werten geführt, allerdings seien diese mit einer Zunahme der Verkehrsemissionen zu Wochenbeginn wieder stark angestiegen. „Der Niederschlag, der am Wochenende in Stuttgart fiel, konnte den Feinstaub nicht komplett aus der Atmosphäre entfernen. Eine große Menge Feinstaub hatte sich zunächst als feuchter Staubfilm auf die Straßen gelegt. Der getrocknete Staub wurde dann zu Wochenbeginn durch den erhöhten Verkehr wieder kräftig aufgewirbelt.“

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und

2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

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