Feinstaub-Alarm in Stuttgart bis mindestens Donnerstag

Feinstaub-Alarm in Stuttgart bis mindestens Donnerstag
Feinstaub-Alarm in Stuttgart bis mindestens Donnerstag

OB Kuhn: „Das Thema bewegt die Menschen enorm“

In der Landeshauptstadt Stuttgart (Umweltzone) gilt weiterhin Feinstaub-Alarm.

Beginn:

  • seit Montag, 18. Januar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr
  • seit Sonntag, 17. Januar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

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Fortdauer:

  • Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Donnerstag, 24.00 Uhr.

Ende:

  • Das Ende des Feinstaub-Alarms ist weiterhin noch offen.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Montag, 18. Januar, zum Auftakt des Feinstaub-Alarms: „Das Thema bewegt die Menschen enorm. Die Konsequenzen der hohen Schadstoffbelastung im Stuttgarter Kessel sind noch nie so intensiv diskutiert worden. Das ist wichtig, denn wir wollen mit dem freiwilligen Feinstaub-Alarm die Menschen ja zum Umdenken bewegen. Das geht natürlich nicht von Montag auf Dienstag. Wir werden weiter dafür werben, den Feinstaub-Alarm ernst zu nehmen und darüber nachzudenken, ob es denn immer das Auto sein muss.“

Allen Autofahrern aus der Region wie aus Stuttgart rate er, zweierlei zu bedenken: „Jeder ist mit seinem Auto Teil des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Problems, es sind nicht nur die anderen. Und jeder will gute Luft atmen – auch in Stuttgart.“ Deshalb bekräftigte Kuhn den Appell: „Lassen Sie bei Feinstaub-Alarm Ihr Auto stehen. Suchen Sie nach umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“

An die Adresse der Kritiker des Feinstaub-Alarms aus den Umweltverbänden und -initiativen sagte der OB: „Ich kann die Ungeduld nachvollziehen. Aber Freiwilligkeit ist immer besser als Zwang. Den Versuch zu unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, freiwillig einen Beitrag zu weniger Autoverkehr zu leisten, sollte man nicht schlecht reden, sondern unterstützen.“ Niemand solle sich aber täuschen: „Wenn die Freiwilligkeit nicht zur nachhaltigen Verringerung der Schadstoffwerte führt, dann wird es ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel Fahrverbote geben müssen.“ Das werde alle viel härter treffen, als jetzt nach Mobilitätsalternativen zu suchen. Kuhn: „Wir müssen in Stuttgart die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einhalten, besser noch: deutlich unterschreiten – am besten freiwillig, notfalls unter Zwang.“

Seit Auslösung des Feinstaub-Alarms am Samstag hat die städtische Informationsseite www.feinstaubalarm.stuttgart.de mehr als 15.500 Besuche verzeichnet. Am Samstag, 16. Januar, und Sonntag, 17. Januar, wurden mit den Mitteilungen über die sozialen Medien allein in Facebook über 200.000 Nutzer erreicht, die 360 Kommentare abgegeben haben. #Feinstaubalarm war zeitweise auf Platz zwei der Top 100 deutschen Hashtags auf Twitter. Diese große Reichweite und die Diskussionen zeigen, dass die Stadt Stuttgart die Menschen mit ihren Informationen erreicht und zum Diskutieren über das Mobilitätsverhalten angeregt hat.

Der Leiter der Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ), Ralf Thomas, erklärte zum Verkehrsaufkommen in der Landeshauptstadt: „Seriös kann heute niemand sagen, ob nach Auslösung des Feinstaub-Alarms am Montag nun mehr oder weniger Autos auf Stuttgarts Straßen unterwegs waren. Wir beobachten das Verkehrsaufkommen, aber es gibt keine punktgenauen Verkehrszählungen.“ Eine Vergleichbarkeit mit anderen Werktagen sei auch deshalb schwierig, weil unvorhergesehene Ereignisse wie Vollsperrungen ad hoc zu Staubildungen führen und sich dadurch die Verkehrswege der Autofahrer änderten. Gleiches gelte für Störungen im Bahnnetz. Thomas: „Wir können unsere Beobachtungen erst nach mehreren Tagen, besser noch nach mehreren Feinstaub-Alarmen auswerten, um Rückschlüsse zu ziehen.“

Dr. Ulrich Reuter, Stadtklimatologe beim Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart, sagte zu den Auswirkungen des Feinstaub-Alarms auf die Messwerte von Luftschadstoffen: „Eine Grundbelastung mit Schadstoffen bleibt auch während des Feinstaub-Alarms, denn es gibt ja Emissionen wie zum Beispiel aus Heizungen, unvermeidbaren Wirtschaftsverkehr und auch eine Vorbelastung aus den Tagen davor, die in der Luft ist. Solange also wetterbedingt der Luftaustausch stark eingeschränkt ist, kann es sein, dass tagesaktuelle Feinstaubwerte trotzdem erhöht sind, auch wenn weniger Kraftfahrzeugverkehr unterwegs war.“ Entscheidend sei aber das Ziel, durch den Feinstaub-Alarm mit freiwilligem Verzicht auf das Auto mögliche Spitzenwerte zu verhindern und die Belastung insgesamt zu senken. „Dies bedarf einer längerfristigen Beobachtung, letztlich der Auswertung am Ende eines Jahres“, erklärte der Stadtklimatologe.

Welche Möglichkeiten gibt es für Umsteiger?

Um mehr Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr während des Feinstaub-Alarms zu schaffen, wird die Sonderlinie U11 tagsüber (außerhalb der Hauptverkehrszeiten) zusätzlich eingesetzt. Die U11 kann die Tallängsachse des ÖPNV und die Innenstadt insgesamt bei Feinstaub-Alarm entlasten. Es ist ein Angebot an alle, die sich tagsüber sonst mit dem Auto in der Stadt bewegen, bequem umsteigen zu können. Dies soll Entlastung auf den Hauptverkehrsachsen in der Stadt und damit auch an der belasteten Kreuzung am Neckartor bringen. Zudem werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an.

Zudem können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von car2go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.

Hintergrundinformationen:

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms finden sich aktuell unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de und werden über die sozialen Medien verbreitet.

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und

2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

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