Folgen energetischer Modernisierung
Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung zu überprüfen. Dies geht aus einer Antwort (18/6264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6018) zu den Folgen des Mietrechtsänderungsgesetzes hervor. Vermieter können Pauschalwerte nutzen, um Energieeinsparungen aus Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter darzustellen.
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