Hessen vor neuen Herausforderungen in der Luftreinhalteplanung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute in einem Urteil festgehalten, dass die Luftreinhaltepläne (LRP) für Offenbach am Main und Limburg zu ändern sind

Keine Beachtung schenkte das Gericht der Tatsache, dass in Offenbach bereits eine Reihe wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinheit eingesetzt wurden. Auch für die Stadt Limburg erarbeitet das Umweltministerium derzeit Maßnahmen die zur Einhaltung der Grenzwerte beitragen sollen.


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Das Gericht hat dem Land jetzt neue Regeln zur Bewertung einzelner Maßnahmen vorgeschrieben. Künftig müssen in der Fortschreibung eines LRP alle erdenklichen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-weiten Grenzwerte aufgenommen und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Hierbei sollen aber die wichtigen Kriterien der Verhältnismäßigkeit und einer rechtssicheren Handlungsgrundlage der jeweiligen Maßnahmen zunächst unbeachtet bleiben. Erst in einem zweiten Schritt soll diese Prüfung stattfinden. In der Praxis bedeutet dies für das Land einen enormen bürokratischen und fachlichen Aufwand der letztlich ohne Wirkung bleiben wird. Denn auch in Zukunft werden nur solche Maßnahmen umsetzbar sein, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und auf einer sicheren rechtlichen Grundlage basieren. Natürlich bleibt es weiterhin die erklärte Position des Landes, alle praktikablen Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinheit anzuwenden. In Limburg und in Offenbach geschieht dies bereits. Die bisherige Beschränkung auf umsetzbare Maßnahmen hat dem Verwaltungsgericht offenbar nicht ausgereicht.

Hessen wird nun zügig eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne vornehmen. Zunächst bleibt aber die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel