Hessische Beschlussvorschläge finden Zustimmung der Umweltministerkonferenz (UMK)

Umweltministerin Hinz begrüßt klares Bekenntnis der UMK für ein ambitioniertes Weltklimaabkommen und deutliche Schritte zur NO2-Reduktion im Verkehr

„Die Umweltministerkonferenz hat sich auf Antrag Hessens für den Abschluss eines neuen und ambitionierten Weltklimaabkommens in Paris ausgesprochen, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad zu begrenzen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz anlässlich der Herbsttagung der Umweltministerkonferenz in Augsburg.


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Die UMK hat die Verabschiedung eines Abkommens gefordert, dass die Aspekte Emissionsminderung, Transparenz der Minderungsmaßnahmen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Klimafinanzierung sowie Technologieentwicklung und Technologietransfern an die ärmsten der vom Klimawandel betroffenen Nationen umfasst und verbindet. „Mit dem heutigen Beschluss werde ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen aus Bayern und Rheinland-Pfalz die Interessen der UMK auf der Weltklimakonferenz in Paris im Dezember vertreten“, so die Ministerin nach der Konferenz. „Ein wichtiges von Hessen eingebrachtes Anliegen ist es, dass gerade auch die ärmsten und am stärksten vom Klimawandel betroffenen Staaten bei der Beseitigung von Klimaschäden unterstützt werden. Industrieländer müssen sich hier im Pariser Abkommen deutlich zur Unterstützung bei Klimaschäden bekennen“, kommentierte die Ministerin die Unterstützung für ihren Vorschlag.

Auch bei einem weiteren wichtigen Thema ist die UMK den Vorschlägen Hessens zur Reduzierung der Stickstoffdioxid (NO¬2)-Belastung gefolgt. „Neben dem aktuellen Abgasskandal besteht aufgrund des von der EU gegen Deutschland eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens erheblicher Handlungsbedarf“, begründet die Ministerin den hessischen Vorstoß. „Wir waren uns heute in Augsburg einig, dass die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge so schnell wie möglich in Einklang mit den geltenden Vorschriften zu bringen sind. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass neue Fahrzeuge zukünftig nicht nur die heute geltenden, auf Prüfständen ermittelten Werte einhalten, sondern neue Typprüfverfahren festgelegt werden, die dem realen Fahrbetrieb entsprechen. Diese Maßnahmen sind wichtig als ein Schritt die NO2-Emissionen in unseren Städten zu senken“, führt Hinz weiter aus.

„Mit dem heutigen Beschluss hat sich die Umweltministerkonferenz auch der hessischen Auffassung angeschlossen, dass wir das EU-Vertragsverletzungsverfahren und Klagen zur Einhaltung der EU-Vorgaben nur abwenden können, wenn wir weitere Minderungsinstrumente an die Hand bekommen und alle Möglichkeiten ausschöpfen“, so die Ministerin. Aus Sicht der Umweltministerinnen und –minister der Länder kommen hierbei als Möglichkeiten für weitere Minderungsinstrumente insbesondere in Betracht, eine stärkere Differenzierung der Mautgebühr bei schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zwischen den Schadstoffklassen, die Einführung einer zweckgebundenen City-Maut, die stufenweise Angleichung der Steuersätze für Otto- und Dieselkraftstoff, die Förderung emissionsarmer Antriebe sowie die Fortentwicklung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß um eine neue Plakette.

Zum aktuellen Abgasskandal soll es zeitnah eine Sonderumweltministerkonferenz geben, um weitere Fragen und die Auswirkungen auf die Luftreinhaltung zu klären.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel