Jahresbericht 2014 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart liegt vor

Zahl der Flugbewegungen und Beschwerden gleichbleibend

„Trotz zunehmender Ausnahmen von Nachtflugbeschränkungen gingen die Beschwerden zurück“, sagt RP Schmalzl. „Erfreulich ist auch, dass keine Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkung festzustellen waren“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für den Flughafen Stuttgart den Jahresbericht für 2014 vorgelegt. Dieser ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums abrufbar. Er vermittelt einen umfassenden Einblick in die Flugbewegungen der Nachtflüge und Linienflüge.


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Die Anzahl der Flugbewegungen und Beschwerden stagnierte auf dem Vorjahresniveau.

Spitzenreiter bei den Beschwerden war der Verdacht auf Abweichungen von den Flugwegen (266), gefolgt von Allgemeinbeschwerden über Fluglärm (245). Tatsächlich erfolgte Flugwegabweichungen und die damit einhergehenden Beschwerden sind in erster Linie auf besondere Witterungsverhältnisse zurück zu führen. Die soweit erforderlichen Abweichungen waren aus Sicherheitsgründen notwendig und rechtlich zulässig.

„Trotz zunehmender Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen ging in diesem Bereich das Beschwerdeaufkommen deutlich zurück“, sagte Regierungspräsident Johannes Schmalzl.

Die fallenden Beschwerdezahlen im Nachtflugverkehr sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Nachtluftpostflüge ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden. Da diese Flüge 73 % der Nachtflüge ausmachen, konnte hier eine deutliche Entlastung erreicht werden.

Alle Nachtflüge wurden durch den Lärmschutzbeauftragten am Stuttgarter Flughafen nachträglich überprüft. „Erfreulich ist auch, dass keine Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkung festzustellen waren“, so Schmalzl.

Die Anzahl der Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen für Starts oder Landungen während der Nachtflugbeschränkung ist im Jahr 2014 um 9 % auf 111 Ausnahmegenehmigungen gestiegen. Die vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten allesamt unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und insbesondere zu Gunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohner weitest möglich berücksichtigt. Die Gründe für die Ausnahmen lagen 2014 insbesondere in technischen Problemen und besonderen Wetterlagen wie Gewitter.

Der Lärmschutzbeauftragte ist unter der Telefonnummer 0711 / 9484711 erreichbar. Den Jahresbericht 2013 und die Jahresberichte der Jahre 2007 bis 2011 findet man unter:

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1320418/index.html

Regierungspräsidium Stuttgart