Klage wegen unzureichender Anstrengungen bei der Luftreinhaltung

Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage gegen den Berliner Senat wegen unzureichender Anstrengungen bei der Luftreinhaltung

Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid wird an allen Verkehrsmessstellen überschritten

Verwaltungsgericht soll Berliner Senat dazu verurteilen, ‘geeignete Maßnahmen‘ zum kurz­fristigen Einhalten der Luftqualitätsvorgaben der EU zu verfügen

DUH fordert weitreichende Einfahrtverbote für Dieselfahrzeuge


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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Land Berlin Klage wegen fortgesetzter Überschreitung der NO2-Grenzwerte gemäß der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingereicht. Grund für die Klage ist die hohe Belastung der Luft mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 μg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wird in der Hauptstadt nach wie vor an allen verkehrsnahen Messstationen überschritten. Zuständig für die Luftreinhalteplanung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Nach Auffassung der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

„Trotz mehrerer vorbildlicher Maßnahmen sind die derzeit geplanten Luftreinhaltemaßnahmen unzureichend, da auch neue Euro 6 Diesel-Pkw vom giftigen Stickstoffdioxid im Durchschnitt sieben Mal mehr emittieren als erlaubt. Der Berliner Senat wagt es aber derzeit nicht, sich mit der mäch­tigen Automobilindustrie anzulegen und schmutzige Diesel-Pkw aus der Stadt auszusperren. Mit unserer Klage wollen wir erreichen, dass der Berliner Senat endlich effektive und kurzfristig wirkende Luftreinhaltemaßnahmen ergreifen muss“, fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Im Juni 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das auch die Stadt Berlin betrifft. Grund ist die andauernde Überschreitung der NO2-Grenzwerte. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission daraufhin mitgeteilt, dass mit einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte frühestens im Jahr 2020 zu rechnen sei. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde (EEA) gehen allein in Deutschland jährlich mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Luft mit NO2 zurück.

Obwohl in der Vergangenheit bereits Luftreinhaltemaßnahmen umgesetzt wurden, hat sich die NO2-Belastung in Berlin in den letzten zehn Jahren kaum verändert. Vor allem im Verkehrssektor müssen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Luftqualitätswerte erreicht werden. Kurzfristig möglich sind Verkehrsbeschränkungen und LKW-Durchfahrverbote an hoch belasteten Orten, eine zeitliche Sperrung hoch belasteter Straßen oder die Einführung einer City-Maut, die nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge gestaffelt wird und somit gezielt Diesel-Fahrzeuge trifft. Diese Maßnahmen können auch unabhängig von der für 2017 geplanten Einführung einer Blauen Plakette zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

Die DUH fordert die Senatsverwaltung zudem dazu auf, die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs beispielsweise durch ein Bürgerticket attraktiver zu gestalten sowie den Fuß- und Radverkehr deutlich stärker zu fördern und dies mit einem konkreten Konzept zu bekräftigen. Die Linienbusflotte muss schneller mit wirksamen NO2-Katalysatoren nachgerüstet bzw. gegen emissionsarme Busse ausgetauscht werden. Die DUH fordert zudem ein möglichst baldiges Verbot von Diesel-Taxis. Zwar hat erfreulicherweise Berlin mit seiner frühen Initiative „Tausend Umwelttaxis für Berlin“ bereits heute den größten Anteil an emissionsarmen Umwelttaxis. Eine Komplettumstellung auf 100 Prozent Umwelttaxis, wie dies auch in London derzeit stattfindet, wäre ein wichtiges Zeichen über die Bundeshauptstadt hinaus.

In der Vergangenheit hat die DUH wiederholt die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Sie klagt derzeit wegen der schlechten Luft in neun deutschen Städten. In München und Reutlingen hat die DUH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Für Limburg und Offenbach liegen bereits rechtskräftige Urteile vor. „Jeder hat ein Recht auf saubere Luft. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof 2008. Auch die bisherigen Erfolge der DUH vor Gericht bekräftigen dies. Die Senatsverwaltung muss jetzt anfangen, deutlich effektiver zu handeln. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass die durch NO2 verursachten Gesundheitsschäden vor allem diejenigen treffen, die sich keine gute Wohnlage leisten können. Das Umweltproblem ist gleichzeitig ein Sozialproblem, doch bislang stellt sich der Senat dieser Verantwortung nicht“, sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Links:

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel