Lärm entlang Schienenwegen macht krank

Landesregierung fordert konsequentes Handeln vom Bund

„Die hessische Landesregierung nutzt bereits jetzt alle rechtlichen Spielräume, um den Lärmschutz zu verbessern. Vom Bund verlangen wir, dass er das ebenfalls tut und insbesondere die Nachtruhe besser schützt als bislang“, fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Die Ministerin hat bei der Veröffentlichung einer neuen Studie zu gesundheitlichen Auswirkungen von Schienenlärm auf die Bedeutung einer schnellen Umrüstung der Bremssysteme von Güterwagen und weitere erforderliche Schallschutzmaßnahmen an den Schienenstrecken hingewiesen. Nur damit lässt sich die Lärmbelastung deutlich reduzieren.

Die Umwelt- und Sozialministerien aus NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz haben gemeinsam die einschlägige wissenschaftliche Literatur zum aktuellen Stand zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Bahnlärm ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Literaturstudie wurden im Mai in Düsseldorf in einem Fachgespräch mit Experten aus der Lärmwirkungsforschung und dem Umweltbundesamt diskutiert. Im Anschluss formulierten sie die wichtigsten Kernaussagen und ihre Forderungen in einem gemeinsamen Eckpunktepapier.

Eckpunkte zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen beim Bahnlärm:

  • Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken müssen einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz bekommen.
  • Die Beurteilung von Verkehrslärm muss verkehrsträgerübergreifend erfolgen.
  • Die Auslösewerte für die Lärmsanierung sind an die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV anzupassen.
  • Die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die Empfehlungen der WHO (NIGHT NOISE GUIDELINES FOR EUROPE) müssen bei der Festsetzung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sowie der Auslösewerte für die Lärmsanierung berücksichtigt werden.
  • Zur Vermeidung von zusätzlichen lärmbedingten Aufwachreaktionen muss Bahnlärm in der Nachtzeit u. a. über die Festlegung von Maximalpegeln und Häufigkeiten der Zugvorbeifahrten begrenzt werden.
  • Es muss eine Regelung geschaffen werden, die es den Eisenbahnaufsichtsbehörden ermöglicht, Anordnungen zum Schutz der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Geräusche und Erschütterungen zu treffen.
  • Um Lärmschutz dynamisch anhand der realen Immissionen betreiben, sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen ableiten und Betriebsbeschränkungen überprüfen zu können, ist ein unabhängiges Lärmmonitoringsystem aufzubauen, das nach einheitlichen Kriterien betrieben wird.
  • Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor gleisnah auftretenden Erschütterungseinwirkungen muss berücksichtigt werden.
  • Der Stand des Wissens zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Bahnlärm (einschließlich Belästigung) sowie zum Stand der Technik und zu den Wirkungen von Lärmschutzmaßnahmen muss kontinuierlich fortgeschrieben werden.
  • Bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen müssen ambitionierte Lärmschutzanforderungen beachtet werden.

„Die ausgewerteten wissenschaftliche Studien belegen, wie groß der negative Einfluss von Lärmbelastungen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist“, stellte Umweltministerin Hinz fest. „Vor diesem Hintergrund bleibt es mir unverständlich, warum sich der Bund so schwer tut, angemessen auf die wachsenden Lärmbelastungen, besonders im Schienenverkehr, zu reagieren.

Zentrale Forderungen an den Bund für einen verbesserten Lärmschutz sind deshalb:

  • Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken müssen einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz bekommen.
  • Die Immissionsgrenzwerte und Auslösewerte für die Lärmsanierung müssen überarbeitet werden.
  • Für den Schutz der Nachtruhe sollen hierzu die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte als Orientierung dienen und Kriterien für die Höhe von Maximalpegeln und die Häufigkeit von Zugvorbeifahrten entwickelt werden.
  • Oftmals leiden Anwohnerinnen und Anwohner sogar unter Mehrfachbelastungen von Lärmquellen. Deshalb muss Bahnlärm zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner verkehrsträgerübergreifend bewertet werden. Bahnlärm muss zusammen mit anderen Verkehrslärmbelastungen betrachtet werden. Dabei müssen auch die Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb am Wohnort mit einbezogen werden.

Die Literaturstudie und das Ergebnis des Fachgespräches sowie die Kernaussagen zur Gesundheit und die Eckpunkte zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen sind im Internet unter www.hmuklv.de abrufbar.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz