Lärm- und Feinstaubbelastung durch Laubbläser II
Im Namen des Senats von Berlin wird die schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von diesen Stellen in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben.
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