Lärm- und Feinstaubbelastung durch Laubbläser II

Im Namen des Senats von Berlin wird die schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von diesen Stellen in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Wurden bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) im Vergleich zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/14 904 neue Laubbläser angeschafft? Wenn ja, um welche Typen handelt es sich (bitte Typ, Antrieb und durchschnittliche Lärmbelastung aufführen)? Konnten mit den Neuanschaffungen alte, umweltschädlichere und lautere Geräte ersetzt werden?

Durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wurden neue motorbetriebene Laubbläser beschafft. Die Laubbläser sind Ersatzbeschaffungen für defekte bzw. verschlissene Geräte. Es handelt sich hierbei wieder um die Geräte der Fa. Stihl (BR500, Verbrennungsmotor mit einem Schalldruck 90 dB(A), Schallleistung 100 dB(A)). Der Stihl BR500 ist in seiner Leistungsklasse Stand der Technik und gehört zu den leisesten Geräten am Markt. Des Weiteren wurden akkubetriebene Elektrolaubbläser der Fa. Pellenc Typ Arion beschafft, die allerdings eine geringere Leistung aufweisen und ein Gerät mit Verbrennungsmotor noch nicht zu 100 % ersetzen können. Der Lärmwert beträgt bei diesen Geräten Schalldruck 80 dB(A), Schallleistung 92 dB(A). Die angeschafften akkubetriebenen Laubbläser ersetzen motorbetriebene Geräte.

Weitere Informationen finden Sie im PDF

Lärm- und Feinstaubbelastung durch Laubbläser II - Anhang 1
Abgeordnetenhaus Berlin direkter Link zum Artikel