Mehr Beteiligung und Transparenz: Kongress zum neuen Umweltverwaltungsgesetz

Mehr Beteiligung und Transparenz: Kongress zum neuen Umweltverwaltungsgesetz
Mehr Beteiligung und Transparenz: Kongress zum neuen Umweltverwaltungsgesetz

Umweltminister Untersteller diskutiert mit Regierungspräsidentin Schäfer und Fachleuten in Freiburg

Seit dem 1. Januar ist das neue Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden umweltrechtliche Vorschriften gebündelt und das Beteiligungsrecht der Bürgerinnen und Bürger in wesentlichen Punkten gestärkt.


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„Das neue Gesetz setzt neue Maßstäbe bei Rechtssetzung, Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz, die alle einem konkreten wichtigen Ziel dienen: der Verbesserung des Umweltschutzes“, sagte Umweltminister Franz Untersteller auf einem Kongress zum neuen Umweltverwaltungsgesetz im Regierungspräsidium Freiburg. Gemeinsam mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und namhaften Vertretern der baden-württembergischen Industrie und des Bundes für Umwelt und Naturschutz diskutierte der Minister Regelungen und Auswirkungen des neuen Gesetzes. Dieses schreibt unter anderem eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor, wenn es sich um Vorhaben geht, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist.

„Wir setzen damit die Politik des Gehörtwerdens konsequent um. Wir wollen mit dieser neuen Form die Betroffenen eines Vorhabens mit umstrittener Umweltrelevanz frühzeitig und aktiv einbinden. Durch einen raschen Dialog schaffen wir die Grundlage für gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. So fördern wir aktiv die Akzeptanz des Vorhabens“, betonte Untersteller in Freiburg. Ohne eine offensive Einbindung der Öffentlichkeit seien Infrastrukturprojekte und Industrievorhaben heutzutage nur schwer oder gar nicht umsetzbar.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im neuen Umweltverwaltungsgesetz erhält Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung einen hohen Stellenwert in unseren Verwaltungsverfahren. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn Politik und Verwaltung die Bürgerschaft beteiligen, haben wir einerseits die Chance, das Vertrauen der Menschen in Politik und Verwaltung zu stärken. Wir unterstützen aber auch andererseits diejenigen, die bereit sind, Verantwortung für die Gemeinschaft mit zu übernehmen. Vor allen Dingen erhöhen wir die Qualität unserer Leistungen, weil wir diejenigen fragen, für die wir arbeiten.“

Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sei kein Selbstzweck, sondern im Interesse des Vorhabenträgers, sagte auch Franz Untersteller. „Die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit kann durch den Objekträger selbst gestaltet werden. Akzeptanz bedeutet im Kontext der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, dass alle Akteure sehen, dass ihre Anliegen fair behandelt, sie also ‚ernst‘ genommen wurden“, sagte der Umweltminister. Der freie Zugang zu Umweltinformationen sei extrem wichtig, da nur der Vorhabenträger glaubwürdig sei, der mit offenen Karten spiele. „Das Umweltverwaltungsgesetz bringt den Wirtschaftsstandort Baden- Württemberg voran. Es bringt Umweltpolitik, Bürgerbeteiligung und Wirtschaftsinteressen zusammen und dient damit allen“, schlussfolgerte der Umweltminister in Freiburg.

Udo Hartmann als Co-Vorsitzender des Arbeitsausschusses Energie und Umwelt des Landesverbands der baden-württembergischen Industrie sagte in der Diskussion, dass eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung auf jeden Fall sinnvoll sei. Für die Wirtschaft stelle sich nur die Frage nach der Notwendigkeit einer gesetzlich verankerten Verpflichtung. Außerdem setze dies voraus, dass die Unternehmen bei der Planung ihrer Projekte bereits konkrete Vorstellungen und einen gewissen Reifegrad erreicht hätten – ein lockeres Sondieren werde dadurch schwieriger. „Das könnte in Einzelfällen bei den Genehmigungsverfahren zu Verzögerungen führen“, betonte Hartmann.

Ein Lob für das Land „für das gute Gesetz“ gab es von Klaus-Peter Gussfeld vom BUND, der dort Referent für Raumordnung und Verkehr ist. Mit Blick auf die langwierige Auseinandersetzung um den Ausbau der Rheintalbahn meinte er: „Hätte es dieses Gesetz bereits vor zehn Jahren gegeben, wären wir vielleicht viel früher zu einer Lösung gekommen. Ich sehe im Umweltverwaltungsgesetz eine Chance, auch einiges an Planungskosten zu sparen“, erläuterte der Vertreter des BUND.

Für das Land sowie für Behörden enthalte das Umweltverwaltungsgesetz ebenfalls eine neue Verpflichtung, hatte der Minister ebenfalls erläutert. Auch die Rechte der Umweltverbände sind darin deutlich gestärkt worden. Behörden müssten als Vorbild nun aktiver als bisher Umweltinformationen bereitstellen und den Zugang zu ihnen erleichtern. Das bedeute ganz konkret, dass für Anfragen, die ohne großen Aufwand zu bearbeiten sind, keine Gebühren seitens der Behörden mehr erhoben werden dürften.

Mehr Beteiligung und Transparenz: Kongress zum neuen Umweltverwaltungsgesetz - Anhang 1
Regierungspräsidium Freiburg
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