Neues EU-Recht für grüne öffentliche Beschaffung in Kraft

Am Montag sind die neuen EU-Vergaberichtlinien und die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten

Ein Schwerpunkt der neuen Richtlinien liegt nun auf der Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Vergabe öffentlicher Güter und Dienstleistungen.

Die EU möchte damit vor allem eine „grüne“ Beschaffung fördern und Ressourcen schonen. Der DNR-Steckbrief zur öffentlichen Beschaffung in der EU erklärt Hintergründe und Chancen der öffentlichen Auftragsvergabe und welche Möglichkeiten sich daraus für die öffentliche Beschaffung ergeben.


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Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der das Gesetz konkretisierenden Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (Mantelverordnung aus fünf Verordnungen). Durch die Neuerungen dürfen Umweltzeichen, die als Vertrauenslabel auf wissenschaftlicher Basis und in einem offenen, transparenten Verfahren erarbeitet werden, als Nachweis verlangt werden. Auch neu ist, dass Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen schon einmal gegen Umweltrecht verstoßen haben, künftig bei Vergaben ausgeschlossen werden dürfen.

Konkretisierende Ausführungen stärken die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. In die Vergabeentscheidungen können neben dem Anschaffungspreis nun auch die Kosten während und am Ende der Nutzungsdauer von Produkten (etwa Strom- und Entsorgungskosten) oder Kosten, die der Allgemeinheit durch resultierende Umweltbelastungen entstehen (externe Umweltkosten), einbezogen werden.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel