Präfektur genehmigt C4-Harz-Fertigungsanlage

Stilllegung des Steamcrackers ist Voraussetzung

Die französische Präfektur in Metz hat darüber informiert, dass der Bau und Betrieb einer Fertigungsanlage für C4-Harze auf der Chemieplattform Carling genehmigt wurde. Der 56-seitige Bescheid wird nun von den Fachleuten im Umweltministerium geprüft, eine Übersetzung wurde beauftragt.


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„Was wir bereits sagen können, ist, dass eine unserer zentralen Forderungen im Genehmigungsverfahren, die verbindliche Stilllegung des Steamcrackers, erfüllt wird. Dieser Punkt ist mir sehr wichtig. Denn nur wenn diese Voraussetzung erfüllt wird, kann sichergestellt werden, dass die im Genehmigungsantrag beschriebenen Auswirkungen auf  Schadstoff- und Geruchsbelastungen durch das Projekt auch Gültigkeit haben“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Den Bescheid hat das Ministerium den betroffenen Gemeinden sowie der Bürgerinitiative „Saubere Luft“ weitergeleitet. Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht unter: http://www.saarland.de/SID-8C4B2DE3-C87F9BA5/128900.htm

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