Recht auf saubere Luft
Eine österreichische Familie stellte erfolgreich einen Antrag auf Maßnahmen zur Luftverbesserung beim Verwaltungsgerichtshof in Graz
Die Deutsche Umwelthilfe zwingt hessische Landesregierung zum Handeln. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof bezieht sich bei seinem Urteil auf die Europäische Luftqualitätsrichtlinie. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Gebiet Österreichs mit erhöhten Feinstaubbelastungen leben, dürfen einen Antrag auf Erstellung eines Luftqualitätsplanes stellen, wenn die Grenzwerte überschritten wurden und wenn bei den lokalen Behörden eine Frist zur Einhaltung dieser Grenzwerte fehlt.
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