Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. November 2013 ("Altrip-Urteil") umsetzen. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5927) sollen Gemeinden und Privatpersonen, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können.
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