Schutz von Wohngebäuden gegen Fluglärm
Seit 31. Dezember 2015 können Eigentümer von Grundstücken, die mit Wohngebäuden bebaut sind, die Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen geltend machen
Grundlage für die Erstattungsregelungen ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Wie die Pressestelle des Landratsamtes Rastatt mitteilt, sind im Landkreis hiervon Teile der Gemeinden Hügelsheim und Rheinmünster betroffen.
Voraussetzung für einen eventuellen Anspruch ist, dass das Grundstück innerhalb der „Tag-Schutzzone 1“ bzw. der „Nacht-Schutzzone“ des Lärmschutzbereichs des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden liegt.
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