Stadt Stuttgart löst Feinstaub-Alarm aus

Ab Mittwoch, 9. März, möglichst auf das Auto verzichten – Ende noch offen

Kostenloses Parken auf dem Wasen möglich – Sonderlinie U11 pendelt zwischen Wasen und Innenstadt

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 7. März, erneut Feinstaub-Alarm ausgelöst.

Beginn:

Mittwoch, 9. März, ab 0 Uhr für den Autoverkehr

Dienstag, 8. März, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende: noch offen


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart durch Verzicht auf Autofahrten und Komfort-Kamine die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Für Umsteiger gibt es verschiedene Angebote und Vergünstigungen. So ist das Parken auf dem Wasen von Montag bis Freitag kostenlos, die Sonderlinie U11 pendelt von dort in die Innenstadt. Die Mobilitätsanbieter moovel und car2go bieten noch bis 31. März Rabatte an und auch der Verkehrsverbund VVS gewährt noch bis zum 15. März beim Kauf eines Jahresabos einen Freimonat extra. Alles Wissenswerte zum Feinstaub-Alarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

OB Kuhn: „Wir sind längst noch nicht am Ziel“

„Wir haben nach wie vor zu hohe Schadstoffwerte in Stuttgart. Das zeigt die Zahl der Überschreitungstage am Neckartor. Wir sind also längst noch nicht am Ziel“, erklärte Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Montag, 7. März. „Es ist daher umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Pendler aus der Region, bei Feinstaub-Alarm möglichst auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, die Luft in Stuttgart zu verbessern.“

Dabei gehe es nicht nur darum, die Feinstaub-Werte zu senken. „Auch die Stickstoffdioxid-Belastung verharrt auf einem zu hohen Niveau. Zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger muss es uns gelingen, die Belastung dauerhaft zu senken.“

Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten wie für Feinstaub europaweite Grenzwerte. An der Messstelle Neckartor wurden im vergangenen Jahr 61 Überschreitungsstunden gemessen, erlaubt sind 18 Stunden bei einem Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An der Messstelle Hohenheimer Straße, wo Tempo 40 gilt und die Verstetigung des Verkehrs verbessert wurde, wurde der Grenzwert zuletzt eingehalten. 2015 wurden dort 18 Überschreitungsstunden gemessen. Zum Vergleich: 2010 waren es noch 397 Überschreitungsstunden.

„Wer sagt, dass die Luft in Stuttgart immer schlechter wird, hat unrecht. Wir haben in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen schon viel erreicht, aber wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Um verbindliche Maßnahmen zu verhindern und die Grenzwerte nachhaltig einhalten zu können, müssen wir noch mehr Menschen zum Umsteigen bewegen.“ Kuhn bekräftigte deshalb seinen Appell: „Steigen Sie ab Mittwoch, den 9. März am besten auf umweltfreundliche Verkehrsmittel um und lassen Sie ab Dienstagabend Ihren Komfort-Kamin aus.“

Stadtklimatologe Dr. Reuter: „Wir können nicht die Feinstaub-Belastung vorhersagen“

Stadtklimatologe Dr. Ulrich Reuter erklärte, wie es zu den Grenzwertüber-schreitungen an der Messstation Neckartor an Tagen ohne Feinstaub-Alarm kam: „Wir können nicht die jeweilige Feinstaub-Belastung an den Messstellen vorhersagen. Allerdings können wir mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen, ob die Wetterbedingungen zu erhöhten Feinstaub-Werten beitragen oder nicht.“ Die Meteorologie sei deshalb nur ein steuernder Faktor, wenn es um die erwartbare Höhe der Feinstaub-Belastung geht. „Zu Grenzwertüberschreitungen tragen neben den meteorologischen Einflüssen auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder starke Emissionen durch Heizungsanlagen bei“, so Reuter weiter. So ließe sich beispielsweise erklären, weshalb die Feinstaub-Werte am Wocheneden meistens geringer als unter der Woche sind. „Am Wochenende gibt es weniger Verkehr, zu Wochenbeginn steigt er wieder stark an.“

Die Stadt löst den Feinstaub-Alarm allein auf Basis der Meteorologie aus: Anhand der schadstoffrelevanten Kriterien, die zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet wurden, wird das Austauschvermögen der Atmosphäre für die nächsten Tage vorhergesagt. Ist dieses an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stark eingeschränkt, wir der Feinstaub-Alarm ausgelöst.

Aktuell sagt der DWD für mindestens Mittwoch und Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit ist die Voraussetzung für die Auslösung des Feinstaub-Alarms gegeben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

ÖPNV-Vergünstigungen und kostenloses Parken

Die Mobilitätspartner moovel und car2go haben ihre Aktionen zum Feinstaub-Alarm bis 31. März verlängert: So können während des Alarms weiterhin Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Neukunden können sich mit dem Code „FEINSTAUB“ kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro). Zudem bietet der VVS noch bis zum 15. März einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an.

Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest und ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Stadt im Erfahrungsaustausch mit den Arbeitgebern

Die Landeshauptstadt hat den Dialog mit den 30 größten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Stadt zum Thema Luftreinhaltung fortgesetzt und sich mit ihnen nach dem ersten Feinstaub-Alarm zu einem Erfahrungsaustausch getroffen. Dabei wurde deutlich, dass viele Arbeitgeber mit eigenen Initiativen auf das Thema reagieren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Mobilitätsangebote machen.

Bei der zweiten Arbeitgeberkonferenz wurden bereits umgesetzte Best-Practice-Beispiele durch verschiedene Arbeitgeber vorgestellt: Schulungs- und Informationstage zur nachhaltigen Mobilität, weitergehende Verbesserungen für das firmeneigene Jobticket, breite Information von Belegschaften über die Hintergründe des Feinstaub-Alarms und darüber, was jeder einzelne zum Erfolg beitragen kann, Ausstattung von Außendienstmitarbeitern mit E-Fahrzeugen, Schaffung einer eigenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Anschaffung von E-Bikes einschließlich Abstellanlagen und Ladestationen auch für private Pedelecs, Abbau von Überstunden und alter Urlaubstage an Feinstaubtagen.

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter

www.feinstaubalarm.stuttgart.de 

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.

ACHTUNG REDAKTIONEN: Sie erhalten während des Feinstaub-Alarms täglich am frühen Nachmittag über den Pressedienst der Landeshauptstadt Stuttgart und die städtischen Online-Medien Informationen über den Fortgang bzw. das Ende des Alarms.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Verkehrsministerium, das Regierungs-präsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

Landeshauptstadt Stuttgart