Stuttgart löst ab Januar 2016 bei andauernder austauscharmer Wetterlage Feinstaub-Alarm aus

Bevölkerung wird aufgerufen, bei Alarm auf Auto und Komfort-Kamine zu verzichten

Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Darüber haben der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart, Johannes Schmalzl, und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Fritz Kuhn, am Freitag, 11. Dezember, informiert.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur: „Das Land hat zur Reduzierung der Luftbelastung bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen umgesetzt, denn nur mit einer breiten Palette und unterschiedlichen Ansätzen können wir erfolgreich sein: beispielweise gibt es ab 1. Januar 2016 das JobTicket für Landesbedienstete, wir haben die Finanzmittel zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhöht und stärken den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr. Außerdem sind wir aktiv auf der Bundesebene und werben für die blaue Plakette. Die Politik hat also den Weg vorbereitet, jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, denn jede und jeder Einzelne ist in der Verantwortung und kann seinen Beitrag leisten, indem er umdenkt und umsteigt.“

Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Wir haben schon sehr viel für die Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart gemacht, aber ich bin noch nicht zufrieden. Der Feinstaub-Alarm ist eine Kernmaßnahme, die dafür sorgen soll, dass die Luft in Stuttgart besser wird und die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung weiter runtergeht. Mit dem Feinstaub-Alarm, der die Stuttgarter, aber auch die Pendler aus der Region betrifft, appellieren wir nicht nur an die Freiwilligkeit, sondern auch an die Verantwortung der Bevölkerung. Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“

Regierungspräsident Johannes Schmalzl: „Ich nehme das Problem sehr ernst. Wir geben alles, um unseren Auftrag als staatliche Verwaltung wahrzunehmen und die Bürgerinnen und Bürger vor den Feinstaubeinwirkungen zu schützen. Die Luftreinhaltepläne des Regierungspräsidiums, die wir in den letzten zehn Jahren erlassen und immer wieder fortgeschrieben haben, waren erfolgreich. Mit einem Bündel von Maßnahmen konnten an fast allen Messstationen die Feinstaubgrenzwerte eingehalten werden. Nur am Neckartor liegen wir noch deutlich darüber. Das zu ändern, ist unser Ziel. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger. Wir alle sollten unseren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung des Problems leisten und unser Mobilitätsverhalten überdenken.“

Rabattaktionen von VVS, moovel und car2go

Autofahrern wird bei Feinstaub-Alarm empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Online-Medien, Zeitungsanzeigen, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Die Website hält umfangreiches Informationsmaterial rund um den Feinstaub-Alarm bereit und ist ab sofort freigeschaltet.

Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Ein Beispiel: Wenn Montag ausgelöst wird, beginnt der Feinstaub-Alarm in Bezug auf die Autos am Mittwoch 00.00 Uhr; der Aufruf, den Komfort-Kamin auszulassen, beginnt aber bereits am Vorabend, also Dienstag 18.00 Uhr.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen. Der VVS bietet einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Während der ersten beiden Feinstaub-Alarme können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von car2go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.

Bei Feinstaub-Alarm wird die U 11 tagsüber eingesetzt, um Pendler vom Wasen in die Innenstadt zu fahren. Die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 werden über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

Stuttgart löst ab Januar 2016 bei andauernder austauscharmer Wetterlage Feinstaub-Alarm aus - Anhang 1
Landeshauptstadt Stuttgart direkter Link zum Artikel