Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) überarbeitet

Beschäftigte vor Gefährdungen durch Vibrationen schützen

Eine Neufassung der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) liegt vor. Sie informiert über den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen.


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Die Neufassung wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) Nr. 25/26 vom 24. Juni 2015 veröffentlicht und lässt sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufen. Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin erarbeitet beziehungsweise neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst.

Die TRLV Vibrationen informiert in vier verschiedenen Teilen über "Allgemeines", "Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen" (Teil 1), "Messung von Vibrationen" (Teil 2) und "Vibrationsschutzmaßnahmen" (Teil 3).

Der Teil "Allgemeines" enthält die Gliederung der TRLV Vibrationen und stellt zunächst den Anwendungsbereich fest: Die Technischen Regeln dienen der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen mit Auswirkungen auf den gesamten Körper oder nur das Hand-Arm-System. Zudem zeigen sie Maßnahmen auf, mit denen sich Vibrationsbelastungen vermeiden und verringern lassen. Ebenso werden wesentliche Begriffe, die bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hinsichtlich Vibrationen relevant sind, genauer erläutert.

Der erste Teil der TRLV Vibrationen über die "Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen" zeigt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV auf. Die systematische Beurteilung relevanter Gefährdung der Beschäftigten hat das Ziel, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Dabei sind Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen getrennt voneinander zu betrachten. Um die Korrektheit der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten, werden in dieser Verordnung Prozessschritte zur Berücksichtigung empfohlen. Der zweite Teil, "Messung von Vibrationen", beschreibt die Vorgehensweise bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz. Der letzte Teil, "Vibrationsschutzmaßnahmen, befasst sich mit dem Vorgehen bei der Festlegung von Vibrationsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik.

Alle Teile der TRLV Vibrationen (ebenso wie die TRLV Lärm) gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/TRLV. Zusätzlich sind dort Tabellen als Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung zu finden.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

www.baua.de

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