Ab 1. Juli 2023 gilt beim Sperrabfall: Altholz getrennt bereitstellen
Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten
Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
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