BDE-Informationsveranstaltung zur aktuellen Ausschreibungsrunde der Dualen Systeme

BDE fordert Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung 

Der BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat anlässlich der diesjährigen Ausschreibungsrunde erneut an die Weiterentwicklung der Ausschreibung durch die Dualen Systeme appelliert, um den stetig wachsenden Anforderungen der Verpackungsentsorgung gerecht zu werden.


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„Es ist zwingend erforderlich, dass auch die Ausschreibungsbedingungen der Dualen Systeme mit der Weiterentwicklung im Zuge der europäischen Verpackungsverordnung Schritt halten. Nur dann sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Entsorgungswirtschaft ihre Erfassungsleistung qualitativ und quantitativ steigern kann, um die wertvollen Rohstoffe in Deutschland zu sichern“, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin anlässlich der BDE-Informationsveranstaltung zum Start der Ausschreibungsrunde 2024.

Wie in allen Ausschreibungsrunden werden auch die diesjährigen Aufträge wochenweise in mehreren Tranchen bekannt gemacht. Abgabeschluss soll für jede Wochentranche dann zwei Monate nach dem Starttermin sein. Die Ausschreibung startete dieses Jahr am 25. März 2024.

Den Auftakt zur Veranstaltung bildete in gewohnter Weise der Vortrag von Rechtsanwalt Markus Figgen (avocado rechtsanwälte), der die wesentlichen Neuerungen der Ausschreibungsrunde 2024 und die damit verbundenen vergaberechtlichen Anforderungen erläuterte. Figgen ging insbesondere auf die Preisgleitklausel, unvorhersehbare Vertragsanpassungen sowie Unklarheiten bei der Skonto-Regelung u.a. bei Mitbenutzungsverträgen ein.

Anschließend erläuterte Stefan Böhme (Präsident des Verbandes bayerischer Entsorgungsunternehmen VBS) die Sicht der Auftragnehmer auf die neuen Ausschreibungsbedingungen. Wesentliche Aspekte waren dabei die zunehmende Gebietsteilung, die unklare Vergabe der Aufträge sowie die Kalkulationsrisiken bei den gleichgestellten Anfallstellen. Besondere Aufmerksamkeit widmete Stefan Böhme der Preisgleitklausel, die aufgrund ihrer unzureichenden Ausgestaltung nicht die erhoffte Risikominderung entfalten konnte. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Preisgleitklausel einer erheblichen Nachjustierung bedürfe.

Michael Bürstner (Interseroh+ GmbH) und Alexander Keiser (Zentek GmbH & Co. KG) nahmen die Anregungen der Teilnehmer entgegen und signalisierten die Bereitschaft der Dualen Systeme, die Ausschreibungsbedingungen weiterzuentwickeln.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel