Befahrbarkeit – ausreichendes Lichtraumprofil muss gegeben sein

Befahrbarkeit – ausreichendes Lichtraumprofil muss gegeben sein
Befahrbarkeit – ausreichendes Lichtraumprofil muss gegeben sein

Für die Sicherheit und Befahrbarkeit von Straßen und Wegen kann das üppige Wachstum aber auch negative Folgen haben. Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste können das Sichtfeld stark auf Straßen und Wegen einschränken und eine Befahrbarkeit sogar unmöglich machen. Das gilt insbesondere für große Fahrzeuge - wie etwa den Entsorgungsfahrzeugen, die im gegebenen Fall sogar die Abfallbehälter nicht leeren können.


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Das kann dann erst wieder erfolgen, wenn das sogenannte Lichtraumprofil entsprechend hergestellt ist. Das bedeutet konkret, dass bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen (auch Feldwegen) bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe, von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden müssen.

Diese Pflicht gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für Besitzer:innen von privaten Grundstücken.

Neben der reinen Befahrbarkeit und damit der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ist die Berücksichtigung dieser Verpflichtung auch wesentlich für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer!

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH