Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, Rewe und Cinestar zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht

Erste Erfolge und weitere Verstöße

Das rechtliche Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Verstöße zur Mehrwegangebotspflicht bei Gastronomieunternehmen zeigt erste Erfolge.


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Nachdem die DUH im Januar bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt und rechtliche Maßnahmen ergriffen hatte, haben die Unternehmen Backwerk und Cineplex ihr Mehrwegangebot nachgebessert und Verstöße für die Zukunft ausgeschlossen. Gegen Starbucks, Rewe, Edeka Fromm, Cinestar und Yormas reicht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun hingegen Klage ein, weil diese sich nicht zur Einhaltung der Mehrwegangebotsregelung verpflichten wollten.  

Weitere aktuelle Testbesuche der DUH in 17 Filialen von 11 Gastronomieunternehmen belegen zudem erneut die katastrophale Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht in der Praxis. Fehlende Mehrwegangebote, kaum Informationen, fehlende Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen gehören weiterhin zur Tagesordnung. Ein aktiver Verbraucherhinweis zur Nutzung von Mehrweg durch das Servicepersonal erfolgte in keinem einzigen Fall.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht und werden nun mit Klagen gegen diese Unternehmen vorgehen. Unsere aktuellen Testbesuche zeigen leider, dass die Mehrwegangebotspflicht noch immer von vielen weiteren Gastronomieunternehmen nicht oder nur ungenügend umgesetzt wird. Deshalb fordern wir die Bundesländer mit Nachdruck auf, endlich ihren Vollzugsaufgaben nachzukommen, Verstöße zu sanktionieren und dafür zu sorgen, dass die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird. Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

Aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DUH geht hervor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie einheitliche Mehrwegsysteme mit möglichst vielen teilnehmenden Filialen und eine einfache Handhabung erwarten. So gaben 94 Prozent der Befragten an, dass ihnen möglichst viele Rückgabestandorte wichtig sind. Mit 55 Prozent ist bei mehr als der Hälfte der Kundinnen und Kunden ein niedriger Preis und somit ein finanzieller Anreiz entscheidend. 

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Unsere repräsentative Umfrage belegt, was sich Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich wünschen: unternehmensübergreifende Mehrweglösungen, möglichst viele Rückgabestellen und Preisvorteile für Mehrweg. Die Gastronomiebranche bietet derzeit aber das genaue Gegenteil an. Umso notwendiger ist es, dass Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Lemke verbindliche Vorgaben macht. Hierzu gehört neben der Verpflichtung zu branchenweiten Mehrweglösungen auch die Einführung einer bundesweiten Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck. Nur so wird sich die Nutzung von Mehrweg für Kundinnen und Kunden auch finanziell lohnen und die Nachfrage steigen.“

Hintergrund:

Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kinos und Co. sind in Deutschland jährlich für mehr als 5,8 Milliarden Einwegbecher und 6,4 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen können hingegen Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und das Klima geschützt werden. Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen für Getränke und Speisen verringern.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel