EU will Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission hat sich in der letzten Woche dafür ausgesprochen, das Recht auf Reparatur gesetzlich einzuräumen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Recht der Verbraucher:innen, technische Geräte reparieren lassen zu können, soll gestärkt werden. Ziel ist mehr Ressourcenschutz und eine finanzielle Entlastung der Kund:innen.

Fünf bis zehn Jahre lang sollen dann die Hersteller ihre Produkte reparieren müssen, wenn die Kund:innen es so wünschen.

Hintergrund zu diesem Vorstoß ist die Tatsache, dass vor allem technische Geräte vorschnell entsorgt werden. Nach EU-Schätzungen ließen sich durch das Recht auf Reparatur über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen, 1,8 Mio Tonnen Ressourcen sowie drei Millionen Tonnen Abfall einsparen.

Wie genau dieses Recht in der Praxis aussehen kann, wird derzeit noch diskutiert. Wir werden weiter berichten.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH