Gebührenstabilität und sichere Arbeitsplätze

Stadtverwaltung schlägt vor: Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden ab 2026 weiter von ALBA Braunschweig erledigt

Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat der Stadt Braunschweig vor, die Leistungsverträge mit der ALBA Braunschweig GmbH über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern.


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Das vertragliche Kündigungsrecht, das der Stadt bis Ende 2023 zusteht, soll nicht ausgeübt werden. Die Verträge würden damit bis einschließlich 2030 weiterlaufen. ALBA Braunschweig wäre somit weiterhin als städtischer Dienstleister für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben von Straßenreinigung, Winterdienst auf öffentlichen Straßen und die Abfallentsorgung zuständig. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird jetzt den Ratsgremien vorgelegt. Das private Unternehmen ALBA Braunschweig ist seit 22 Jahren im Auftrag der Stadt tätig.

Erster Stadtrat und Stadtkämmerer Christian Geiger und Stadtbaurat Heinz Leuer begründeten den Vorschlag damit, die Dienstleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst seien von ALBA in den vergangenen Jahren verlässlich erbracht worden. Beschwerden aus Politik und Bürgerschaft gebe es kaum. Mit der Fortschreibung der beiden Leistungsverträge sind positive Effekte für zukünftige Gebührenkalkulationen verbunden. Zudem würde die Nichtkündigung zu einer Arbeitsplatzsicherung der Beschäftigten und deren weitere Bezahlung nach dem Tarifvertrag für öffentliche Beschäftigte (TVöD) beim Auftragnehmer ALBA Braunschweig führen. Daher wolle die Stadtverwaltung die Zusammenarbeit fortsetzen.

Die Stadt hat im Vorfeld der Gremienberatung zwei Gutachterbüros mit der Würdigung der bestehenden Handlungsmöglichkeiten beauftragt. Gemeinsam empfehlen sie in der aktuellen Situation für den 5-Jahres-Zeitraum 2026 bis 2030 eine Fortführung der geltenden Verträge. Eine Kündigung mit der damit verbundenen Neuausschreibung und Neuvergabe würde laut Gutachter derzeit keine Vorteile bringen, die dieses Vorgehen nötig machten, erklärte Leuer. Jedoch haben die Gutachter einige Klarstellungen zu vertraglichen Themen empfohlen, insbesondere zu Grundstücksangelegenheiten, an deren Umsetzung gearbeitet werde.

Vorteile sieht die Stadtverwaltung für die Gebührenzahlerinnen und –zahler. Die von ALBA für die Zeit von 2026 bis 2030 vorgelegte Entgeltkalkulation ist von unabhängigen Wirtschaftsprüfern auf ihre Plausibilität und preisliche Angemessenheit geprüft worden. Gegenüber den von den Gutachtern als angemessen bewerteten Entgelten ab 2026 hat ALBA aufgrund von Effizienzgewinnen eine Reduzierung des Entgeltes von jährlich etwa 2,1 Millionen Euro in Aussicht gestellt – und das trotz nötiger Investitionen in eine Vergärungsanlage für den Bioabfall. Auch im Vergleich zu den derzeit kalkulierten Entgelten führt dies zu einer Verminderung in annähernd siebenstelliger Höhe, die die Stadt ab 2026 an ALBA zu zahlen hätte.

Die konkrete Entwicklung der Gebühren kann allerdings noch nicht prognostiziert werden, nicht zuletzt aufgrund möglicher weiterer allgemeiner Kostensteigerungen und Sondereffekten (beispielsweise CO2-Steuer) in den kommenden Jahren, sagte Erster Stadtrat Christian Geiger. "Dennoch ist es positiv, dass neben den allgemeinen Preissteigerungen, die gebührenerhöhend wirken, sich ab dem Jahr 2026 die dann reduzierten Entgelte an Alba gebührenmindernd auswirken."

Insgesamt biete die Stadt Braunschweig ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Straßenreinigung und Abfallentsorgung einen im Vergleich mit anderen Kommunen sehr guten Service, sagte der Stadtbaurat. Dazu gehörten bei der Abfallentsorgung etwa die Zahl der Behältergrößen, die Abfuhrintervalle, die Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen in der Wertstofftonne, die Elektroaltgeräteabholung oder das Schadstoffmobil, bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und das alles bei marktgerechten Gebühren.

Rechtlich gesehen hat die Stadt Braunschweig die Möglichkeit, die Verträge zwei Jahre vor Ablauf – also bis Ende 2023 – zu kündigen. Sie muss davon allerdings nicht Gebrauch machen. Bei Nichtkündigung verlängern diese sich um weitere fünf Jahre. Auch 2018 ist so verfahren und eine Kündigung nicht ausgesprochen worden.

In Folge weiterer Empfehlungen der Gutachter sei aber zeitnah eine vertiefte Betrachtung künftiger Perspektiven dieser Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der bereits recht langen Vertragslaufzeit und der nötigen Flexibilität hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Entwicklungen vorgesehen, sagte der Stadtbaurat. Dieses Vorhaben werde allerdings keine Auswirkungen auf die jetzt vorgeschlagene Verlängerung der Verträge ab 2026 haben.

Die Leistungen der Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft in Braunschweig:

Abfallentsorgung

Den Bürgerinnen und Bürgern werden sehr umfangreiche Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft angeboten, die im interkommunalem Vergleich als hochwertig einzustufen sind. Ein breites Spektrum an Behältergrößen ermöglicht in nahezu jeder Lebens- oder Gewerbesituation die Auswahl der passenden Behältergröße. Weiterhin geht die Wertstofftonne über die in den meisten anderen Kommunen übliche Erfassung von lediglich Verpackungsabfällen deutlich hinaus. Zusätzlich rundet der sogenannte Vollservice (Rest- und Bioabfall) mit einer Abholung und Rückstellung der Behälter vom Grundstück dieses umfangreiche serviceorientierte Angebot ab.

Straßenreinigung

Die Leistungserbringung geschieht in Häufigkeit und Art entsprechend der festgelegten Reinigungsklassen, die Regelungen stehen in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig. ALBA ist für alle öffentlich gewidmeten Straßen zuständig, bei denen die Reinigung nicht auf den Anlieger übertragen sind. Zu den zu erbringenden Leistungen im Bereich Straßenreinigung gehören die Reinigung von Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, Straßenbegleitgrün und öffentlichen Parkplätzen.

Winterdienst

Im Bereich des Winterdienstes ist ALBA bei entsprechender Wetterlage mit den winterdienstlichen Aufgaben betraut. Dazu zählen insbesondere das Räumen und Streuen auf bestimmten Straßen, Brücken, Wegen, Radwegen und Plätzen. Ausgenommen ist die Räumung der Gehwege, die auf die Anlieger übertragen ist.

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