GftZ begrüßt die LAGA Vollzugshilfe zur Vermeidung, Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien

Am 31.05.2023 wurde die „Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 40 Vollzugshilfe zur Vermeidung sowie zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien“ veröffentlicht.


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Besonders begrüßenswert sind aus Sicht der GftZ die Klarstellung, welche Textilabfälle im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs unter B3030 fallen, die Anforderungen an die Abfallhierarchie sowie die fachlichen Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung.

Bereits 2016 hat die GftZ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag „Orientierungshilfen für die Praxis bei kommunalen Ausschreibungen zum Thema Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien“ erarbeitet.

Die Gesellschafter der GftZ freuen sich, dass sich viele der seinerzeit in den Orientierungshilfen formulierten Vorgaben auch in der aktuellen LAGA Vollzugshilfe wiederfinden und von allen Beteiligten umzusetzen sind. Überdies geht die GftZ davon aus, dass der Bund diese Position innerhalb der europäischen Debatte zur neuen Verordnung über Abfallverbringung vortragen wird.

Die LAGA Vollzugshilfe ist abrufbar unter:

https://www.laga-online.de/documents/laga-m40-vollzugshilfe-zur-vermeidung-sowie-zur-erfassung,-sortierung-und-verwertung-von-alttextilien_1685020405.pdf

GftZ begrüßt die LAGA Vollzugshilfe zur Vermeidung, Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien - Anhang 1
Gemeinschaft für textile Zukunft GbR