Neue EU Verordnung gegen Plastikmüll und für Recht auf Reparatur
Wovon wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben, wird endlich konkret.
In dieser Woche hat die EU das Recht auf Reparatur beschlossen. Verbraucher:innen können dann direkt vom Hersteller die Reparatur von Produkten verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind – auch nach Ende einer Gewährleistungsfrist. Außerdem müssen Produkte zukünftig reparaturfreundlich gebaut werden.
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