Neue EU Verordnung gegen Plastikmüll und für Recht auf Reparatur

Wovon wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben, wird endlich konkret.

In dieser Woche hat die EU das Recht auf Reparatur beschlossen. Verbraucher:innen können dann direkt vom Hersteller die Reparatur von Produkten verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind – auch nach Ende einer Gewährleistungsfrist. Außerdem müssen Produkte zukünftig reparaturfreundlich gebaut werden.


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Neue Vorschriften sorgen zudem für eine Reduzierung von Verpackungsabfällen. Verpackungen, die mehr Luft als Produkt enthalten, darf es zukünftig nicht mehr geben. Auch die aus Hotels bekannten Miniaturausgaben von Shampooverpackungen sind bald Geschichte – ebenso wie Ketchup-Plastiktüten u.ä.. Obst und Gemüse unter 1,5 Kg dürfen zukünftig nicht mehr in Wegwerfplastik verpackt werden.

Die neuen Verordnungen sollen ab 2025 wirksam werden.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH