Regierung will Kreislaufwirtschaftsstrategie 2024 vorlegen

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 261/2023

Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) soll bis Frühjahr 2024 erstellt und im Kabinett beschlossen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6264) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6063) hervor.


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Die Beteiligung von Stakeholdern habe im April begonnen, bis Ende 2023 seien verschiedene Dialogformate, unter anderem Online-Befragungen zur Einbeziehung der betroffenen Unternehmen und Verbände, geplant, schreibt die Bundesregierung. Im 2. Quartal 2024 sei der Beschluss der Strategie im Kabinett geplant.

Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen sie zur „schrittweise Transformation der Kunststoffindustrie“ plane, verweist die Bundesregierung unter anderem auf das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“, mit dem sie die energieintensive (Grundstoff-)Industrie bei der Entwicklung von sowie bei Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen unterstütze.

Ob im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsstrategie neben Kunststoffrezyklaten auch die Nutzung von Biomasse und CO2 aus Carbon Capture and Utilization, kurz CCU, als Ergänzung in Betracht kommt, wie die Union weiter wissen wollte, lässt die Bundesregierung jedoch offen. Dies gilt auch für eine mögliche künftige Gleichbehandlung von chemischen Recyclingverfahren mit anerkannten mechanischen Verfahren.

Ziel der NKWS sei neben der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs, der weitgehenden Schließung von Stoffkreisläufen auch ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, heißt es in der Antwort. Angesichts dessen werde deutlich, dass die Rohstoffbasis von Kunststoffen „grundlegend umgestellt und defossiliert werden muss“. Dies erfordere einen Mix aus unterschiedlichen Technologien und könne neben einer Umstellung auf sekundäre Rohstoffe wie biobasierte Rohstoffe oder zurückgewonnene Kohlenstoffe umfassen, erklärt sie.

Aber: Auch diese Prozesse beanspruchten Ressourcen, mit denen „vor dem Hintergrund von Knappheit und sich abzeichnender Nutzungskonflikte sparsam umgegangen werden“ müsse. Die Vermeidung von Kunststoffabfällen sei vor diesem Hintergrund vorrangig. Als wesentlich betont die Bundesregierung zudem ein „Design for Circularity“, um Kunststoffe möglichst lange und qualitativ hochwertig im Kreis führen zu können.

Als Input für chemische Zerlegungsverfahren sollen aus Sicht der Bundesregierung nur solche Kunststoffabfälle dienen, die nachweislich nicht hochwertig werkstofflich recycelbar sind. „Vorfestlegungen“ jedoch werde es im Diskussionsprozess um die der Erstellung der Kreislaufwirtschaftsstrategie nicht geben, betont sie. Dem Ergebnis des Prozesses könne „zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden“.

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