Schlechtbach: PAK-haltiger Straßenaufbruch muss bis 12. Mai entfernt werden

Der PAK-belastete Straßenaufbruch auf dem Wanderparkplatz Schlechtbach muss bis zum 12. Mai fachgerecht entsorgt werden.


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Dazu hat das Landratsamt das verursachende Straßenbau-Unternehmen nun schriftlich aufgefordert. Sollte das Unternehmen der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Behörde entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, damit das belastete Material restlos entfernt wird.

Nachdem das Landratsamt über die Ablagerungen Ende März informiert wurde, wurde umgehend angeordnet den Straßenaufbruch auf einer wasserundurchlässigen Plane zu lagern und abzudecken, um Verwehungen und Auswaschungen zu vermeiden. Seit dem 20. April liegen dem Landratsamt die Analyseergebnisse der vor Ort entnommenen Proben vor und zeigen eine zum Teil stark erhöhte Belastung mit PAK.

Nach Einschätzung des Fachbereichs Umwelt sind von dem geschützt abgelagerten Material angesichts Dauer und Menge der Ablagerungen sowie der schweren Wasserlöslichkeit von PAK keine unmittelbaren Umweltgefahren zu erwarten.

Derzeit ermitteln Landratsamt und Polizei sowie Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit gegen die Verantwortlichen. Im Rahmen der Ermittlungen fanden seit Ende März mehrere Ortstermine durch den Fachbereich Umwelt des Landratsamts statt, zuletzt am 2. Mai gemeinsam mit der Polizei und Mitarbeitenden der Stadt Schopfheim.

Teerhaltiger Straßenaufbruch enthält als maßgebliche Schadstoffe neben Phenolen sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Grundsätzlich gilt daher, dass beim Ausbau von belastetem Material Maßnahmen zum Umwelt- und Arbeitsschutz einzuhalten sind. Teerhaltiger Straßenaufbruch muss zudem auf einer undurchlässigen Bodenfläche gelagert und abgedeckt sein und ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

Schlechtbach: PAK-haltiger Straßenaufbruch muss bis 12. Mai entfernt werden - Anhang 1
Landratsamt Lörrach direkter Link zum Artikel