Verbraucherschutz: Nintendo stimmt kostenloser Reparatur von defekten Nintendo-Switch-Controllern zu

Nach tausenden Verbraucherbeschwerden über Nintendo-Switch-Controller, einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und Kontakten mit der Europäischen Kommission und den EU-Verbraucherschutzbehörden (CPC) geht Nintendo ein wiederkehrendes technisches Problem an.


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Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, die betroffenen „Nintendo Switch“-Controller kostenlos zu reparieren, auch über die gesetzliche Garantie hinaus. Diese Aktion wurde vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen und dem deutschen Umweltbundesamt geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert.

Bei den EU-Verbraucherschutzbehörden und Verbraucherverbänden waren zahlreiche Meldungen über auftretende Fehlfunktionen an den Nintendo-Switch-Controllern eingegangen. Sie mussten ersetzt werden und das führte zu unnötigem Elektronikmüll. Nintendo hat sich jetzt bereit erklärt, defekte Joy-Con-Controller kostenlos in den Nintendo-Reparaturzentren reparieren zu lassen – unabhängig von der Ursache und davon, ob die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist.

Hintergrund

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) ist ein Zusammenschluss von Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzrechts zuständig sind. Bei der Bewältigung grenzübergreifender Probleme werden seine Maßnahmen auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission koordiniert. Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Mit der aktualisierten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie nun über mehr Befugnisse, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schneller gegen unseriöse Händler vorzugehen.

Das als "Joy-Con drift" bekannte technische Problem betraf sowohl Nintendo Switch- als auch Nintendo Switch Lite-Konsolen. Bis Januar 2021 gab es fast 25 000 Verbraucherbeschwerden über die Nintendo Switch-Konsole bei den BEUC-Mitgliedsorganisationen.

Neuer Vorschlag zum Recht auf Reparatur

Am 22. März nahm die Kommission einen Vorschlag Vorschlag über das Recht auf Reparatur an. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher*innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren zu lassen, als sie zu ersetzen. Sobald die neuen Regelungen in Kraft treten, sollen mehr Produkte im Rahmen der gesetzlichen Garantie repariert werden und Verbraucher einfachere und günstigere Möglichkeiten zur Reparatur technisch reparierbarer Produkte (z.B. elektronische Displays) erhalten, auch wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist. Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Darüber hinaus hat die Kommission eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vorgeschlagen, um den Verbraucher*innen den ökologischen Wandel zu erleichtern. Darüber hinaus wird die Initiative zur Belegung von Umweltaussagen den Verbraucher*innen erleichtern, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen, und Unternehmen von irreführenden Angaben über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen abhalten.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen des EU-Verbraucherrechts wurden in der neuen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Mit den Überarbeitungen soll erforderlichen Änderungen im Verbraucherverhalten Rechnung getragen werden, um die Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem dafür gesorgt wird, dass Verbraucher*innen besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie am Kauf nachhaltiger Produkte hindern.

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