VKU-Leitfaden zur guten Praxis der kommunalen Elektroaltgerätesammlung erschienen

Fast jeder hat sie zuhause herumliegen

Ausrangierte Handys, kaputte Rasierapparate, jede Art von ferngesteuertem Spielzeug, elektrische Zahnbürsten, Kameras oder Toaster – bis zu 5 Kilogramm kleine Elektroaltgeräte pro Kopf werden in Schubladen, Schränken oder Kisten vermutet.


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Und gerade weil sie so klein sind, entsorgen wir sie oft falsch: Jedes Jahr landet kiloweise Elektroschrott im Restmüll oder in der Wertstofftonne – und nicht an den Sammelstellen.

Weil viele dieser Geräte also falsch entsorgt werden, können sie auch nicht recycelt und somit auch die wichtigen Rohmaterialien nicht zurückgewonnen werden.

Deutschland verfehlt so wie viele andere EU-Staaten derzeit die vorgegebenen Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Der VKU hat nun einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen erstellt, wie eine gute kommunale Sammelquote erreicht oder bereits erreichte Quoten weiter ausgebaut werden können. Das stärkt das Recycling und die Wiederverwendung von wichtigen Rohmaterialien. Die Empfehlungen basieren auf Ergebnissen einer VKU-Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen sowie einer weiteren Befragung der stiftung ear (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) unter öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit einer besonders hohen Sammelleistung (regelmäßig mehr als 10 kg pro Einwohner im Jahr bezogen auf alle Sammelgruppen).

Der Leitfaden behandelt auf 22 Seiten die optimale Ausgestaltung der Sammelsysteme im Hol- und Bringsystem, die Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie dem Handel oder der Wohnungswirtschaft sowie den Umgang mit illegalen Sammlungen. Des Weiteren sind im Anhang Mustertexte für die Umsetzung der Informationspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) nach § 18 Abs. 1 ElektroG hinterlegt, die von den kommunalen Unternehmen genutzt und bei Bedarf individuell angepasst werden können.

Der Leitfaden steht auf der VKU-Homepage kostenlos hier zum Download zur Verfügung.

Hintergrund: 

Das Elektrogesetz sieht sehr hohe Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte vor. Die Sammelquoten werden durch die Sammelleistung aller zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten berechtigten Akteure ermittelt. Dazu gehören örE, Vertreiber, Hersteller und zertifizierte Erstbehandlungsanlagen sowie von den vorgenannten Akteuren beauftragte Dritte. Das Ziel einer Sammlung von 65 Prozent des Gewichts der im Durchschnitt in den jeweils letzten drei Jahren auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wird derzeit um mehr als 20 Prozentpunkte verfehlt. Es tut sich hierbei eine Lücke von gut 800.000 Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf, die in die legalen Erfassungs- und Mitteilungswege gelenkt werden müssen, damit die Quote erreicht werden kann. Die örE tragen aufgrund ihrer traditionellen Rolle als Entsorger von Haushaltsabfällen hierbei die Grundlast, auch seitens der Bürger werden die Kommunen als wichtigster Ansprechpartner für die Abgabe von Altgeräten angesehen.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel