VKU-Statement zur Veröffentlichung von Eckpunkten durch BMUV für eine Novelle des Verpackungsgesetzes

Das Bundesumweltministerium hat heute Eckpunkte für eine Novelle des Verpackungsgesetzes veröffentlicht, die kurzfristig zu einer deutlichen Stärkung von Mehrwegsystemen führen und Einweg zurückdrängen soll.


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Hierzu äußert sich Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster:

„Wir begrüßen sehr die aktuellen regulatorischen Vorschläge des Umweltministeriums, Mehrweg zu stärken und die Vermüllung der Umwelt durch Einwegverpackungen weiter zu reduzieren. Dazu zählt insbesondere die Vorgabe, dass für den Vor-Ort-Verzehr keine Einwegverpackungen mehr zugelassen werden. Ebenso begrüßen wir, dass das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go auf alle Materialien ausgeweitet wird – bisher muss nur für Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden. Diese Ausweitung der Mehrwegpflicht auf alle Materialien sollte nun auch für die Herstellerpflichten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz übernommen werden, damit nicht nur Einweg, sondern auch Littering im öffentlichen Raum materialunabhängig effektiv reduziert wird.“

Darüber hinaus sollte nach Auffassung des VKU die Gesetzesnovelle zum Anlass genommen werden, weitere Probleme zu lösen, die sich in der Praxis gezeigt haben. So haben sich in jüngster Zeit Ballongasflaschen als problematisch erwiesen: Diese gelten zwar als Verpackungen, können aber nicht über den gelben Sack entsorgt werden. Hier ist dringend die Einführung eines Pfandsystems zu regeln, auch um Entsorgungsanlagen und Mitarbeiter vor den Gefahren zu schützen, die von solchen Gasflaschen ausgehen können.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.