MobiCards: Kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn im VGN-Gesamtraum für Einkommensschwache

Unter gewissen Voraussetzungen können Bürger*innen des Nürnberger Landes in den Rathäusern ihrer Gemeinden sogenannte MobiCards ausleihen

Damit können sie täglich ab 9.00 Uhr den öffentlichen Personennahverkehr im VGN-Gesamtraum kostenfrei nutzen.


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Seit Oktober können einkommensschwache Bürger*innen sich in ihren Wohnortgemeinden „MobiCards“ ausleihen. Dies sind Tickets der Tarifstufe 10T, mit denen sich der gesamte öffentliche Personennahverkehr im VGN-Raum nutzen lässt, und zwar täglich ab 9.00 Uhr, auch am Wochenende und zu Feiertagen. Die Option, Bus und Bahn gratis nutzen zu können statt selbst ein Ticket zu kaufen, soll einkommensschwache Haushalte entlasten und die Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Der Landkreis Nürnberger Land finanziert die Tickets und stellt jeder Gemeinde, Marktgemeinde und Stadt anteilig zu ihren Einwohner*innenzahl ein Kontingent von MobiCards zur Verfügung.

Die MobiCard leihen können Menschen, die im Nürnberger Land wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
  • Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
  • Tafelausweis

Die Berechtigten können die MobiCard durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen – es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen – bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Danach muss die MobiCard zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können.

Wer nachfragen möchte, ob gerade eine MobiCard verfügbar ist, kann sich an das jeweilige Rathaus wenden. Für allgemeine Infos steht Anja Wirkner, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, via Mail an gleichstellung@nuernberger-land.de oder unter der Telefonnummer 09123 950 6055 zur Verfügung.

Landratsamt Nürnberger Land direkter Link zum Artikel