Alle Poller gehen ab 4. Juli in den Probebetrieb

Alle Poller gehen ab 4. Juli in den Probebetrieb
Alle Poller gehen ab 4. Juli in den Probebetrieb

Vier weitere versenkbare Anlagen werden „scharf geschaltet“ – Keine Lieferzeiten am Abend der Jazz-Summernight

Jetzt wird es ernst: Denn kommende Woche Dienstag (4. Juli) werden die vier weiteren, versenkbaren Polleranlagen in der Mindener Fußgängerzone „scharf geschaltet“.


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Dieser Probebetrieb soll nach Aussage des Beigeordneten und Betriebsleiters der Städtischen Betriebe Minden, Peter Wansing, zwei Wochen laufen. „In der Zeit wollen wir Erfahrungen mit der Anlage sammeln. Danach geht es in den regulären Betrieb“, kündigt Wansing an.

Das heißt, dass künftig nur noch Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie berechtigte Fahrzeuge außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einfahren dürfen. Alle anderen Lieferfahrzeuge können die eingerichteten Lieferzonen am Rand der Fußgängerzone nutzen. „Diese sind besonders gekennzeichnet und dürfen nur zu Lieferzwecken genutzt werden. Nicht berechtigt dort parkende Fahrzeuge werden künftig verwarnt“, kündigt die Ordnungsbehörde der Stadt Minden an. Mit „Lieferverkehr“ ist nur der Transport von gewerblichen Waren, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint, erläutert der Bereich Verkehr. Auch Privatpersonen, die Gegenstände transportieren, gelten nicht als Lieferverkehr.

Die Poller werden ab 4. Juli im Normalbetrieb zwischen 10 und 18 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr hochgefahren sein. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einfahrt nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. An Sonn- und Feiertagen werden die Poller ganztägig hochgefahren sein. „Das Befahren der Fußgängerzone ist auf die angegebenen Zeiten beschränkt. Raus kommen die Lieferfahrzeuge jederzeit. Denn jede Anlage hat vor der Ausfahrt Induktionsschleifen“, erläutert der verantwortliche Mitarbeiter in der Ordnungsbehörde, Nico Büttemeyer.  In naher Zukunft, sobald alle Vorarbeiten erledigt sind, erfolgt eine Verschiebung der Lieferzeiten auf die Zeit von 6 Uhr bis 10.30 Uhr und 18.30 Uhr bis 22 Uhr. Dieses ist dann die finale Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr vom 22. Juni 2022.

Die erste Veranstaltung, die von dieser Neuerung betroffen ist, ist die Jazz-Summernight am Samstag, 15. Juli. Dann nämlich werden alle Poller mit Veranstaltungsbeginn um 18 Uhr hochgefahren sein. „Die Liefermöglichkeit an diesem Abend entfällt“, erläutert Büttemeyer. Einfahren dürfen am 15. Juli nach 18 Uhr dann nur noch Einsatzfahrzeuge. Die Poller sollen künftig alle Veranstaltungen mit Menschansammlungen in der Innenstadt vor Terroranschlägen mit Lastwagen – wie zum Beispiel in Berlin - schützen. Bislang wurden dafür immer Beton-Quader oder Wasserbehälter an den Rändern der Fußgängerzone aufgestellt. „Diesen Aufwand haben wir dann nicht mehr“, sagt Peter Wansing.

Zwei von sechs versenkbaren Polleranlagen in der Mindener Innenstadt wurden bereits am Dienstag, 30. Mai, scharf geschaltet. Diese – an der Bäckerstraße/Wesertor und Obermarktstraße/Kaak - sind dauerhaft hochgefahren weil sie – wie auch bisher - nur Ausfahrten und keine Einfahrten sind, so die Ordnungsbehörde. „Der Testbetrieb lief gut. Es gab lediglich eine kleine Störung an der Induktionsschleife der Anlage in der Obermarktstraße“, berichtet Wansing. Die Sensibilität der Kontaktschleife musste feinjustiert werden. Das sei aber inzwischen geregelt.

Die hochgefahrenen Poller sind durch auffällig rote LED-Kränze gut zu erkennen. Die übrigen vier Anlagen an der Hufschmiede, an der südlichen Poststraße, am Kleinen Domhof und am Markt 15 gehen nun am 4. Juli in den Probebetrieb. Die Inbetriebnahme der Polleranlagen war ursprünglich zum Weihnachtsmarkt 2022 vorgesehen. Das hatte sich unter anderem dadurch verzögert, weil es Software-Probleme mit den eingesetzten Transpondern in Einsatzfahrzeugen gab und weil auch noch Mitarbeiter*innen geschult werden mussten. Der letzte „Baustein“ war nun – neben dem Einpflegen der Handynummern von berechtigten Fahrzeugen - noch die Unterzeichnung des Wartungsvertrages.

An Wartungskosten und für Strom fallen in jedem Jahr geschätzt 50.000 Euro an, teilt Wansing mit. Angesprochen auf das Volumen der Baumaßnahme sei es so, dass sich hier nach einer aktuellen Berechnung nun Mehrkosten in Höhe von rund 151.000 Euro durch „Unvorhergesehenes“ ergeben haben. Die Herstellungskosten liegen momentan bei 1,622 Millionen Euro, die Planungskosten unverändert bei rund 223.000 Euro. An Baukosten wurden von den SBM im September 2021 1,471 Millionen Euro berechnet. An den Kosten für die gewünschte Versetzung der einen Anlage am Großen Domhof/Poststraße, die zusätzliche Poller erforderlich machte, beteiligen sich Mindener Geschäftsleute mit rund 20.000 Euro. Diese Einnahme ist laut SBM noch nicht verbucht und verringere damit den endgültigen Mehrkosten-Betrag entsprechend.

Die Mehrkosten resultieren aus erforderlichen Umplanungen mit baulichen Anpassungsarbeiten durch nicht vorhersehbare Infrastrukturen im Untergrund (Poststraße - nördlicher Bereich), zusätzliche Poller im Rahmen der Feinplanung (Poststraße - südlicher Bereich), einem Vandalismusschutz durch Signalgebung am Pollerkopf anstelle einer geplanten Lichtsignalanlage, neu zu programmierende RFID-Cards für die Polizei NRW und Softwareanpassungen durch Vorgaben der Feuerwehr und Ordnungsbehörde.

Alle Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge können die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten erreichen. Diese sind alle mit so genannten RFID-Chips (Abkürzung - englisch für Radio Frequency Identification) ausgestattet. Für den Betrieb der Anlage ist tagsüber von Montag bis Freitag die Ordnungsbehörde verantwortlich und in den übrigen Zeiten die Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Minden. „Diese muss in der Lage sein, die Poller im Notfall runter- oder auch raufzufahren, wenn Gefahr von außen droht“, erläutert der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Minden, Martin Ruhe.

Alle, die die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren wollen, müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragen. Das sind zum Beispiel Geldtransport-Unternehmen, Handwerker*innen oder auch Anwohner*innen, die einen gehbehinderten Angehörigen abholen oder bringen wollen. Das Formular gibt es auf dieser Internetseite: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/.

„Grundsätzlich müssen alle Antragsteller*innen begründen, warum sie außerhalb der Lieferzeiten einfahren wollen“, erläutert der verantwortliche Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, Nico Büttemeyer. Es werde dann eine Mobilnummer hinterlegt und mitgeteilt, über welche Einfahrt die Fußgängerzone befahren werden darf. Die Berechtigten können dann die Poller an einer zugewiesenen Stelle über das Handy freischalten und runterfahren. Für alle übrigen drei Anlagen von vier funktioniere das nicht.  

Die automatisch eingestellten Zeiten können bei Bedarf von der Verwaltung verändert werden. „Das wird bei Veranstaltungen in der Fußgängerzone so sein“, berichtet Büttemeyer. Während der Veranstaltungszeiten werden alle Poller - zur Sicherung der Veranstaltung und der Menschen - ständig hochgefahren sein – wie jetzt auch bei der Jazz-Summernight am 15. Juli. Der Lieferverkehr muss während der Veranstaltungen dann ausschließlich außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgen oder an den eingerichteten Ladezonen halten. Ebenfalls besteht während der Veranstaltungszeit nicht die Möglichkeit über die erteilte Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone zu befahren.

Die Ladezonen wurden vom Bereich Verkehr angeordnet und sind bereits seit dem Frühjahr von den SBM eingerichtet worden. Diese befinden sich in der Königstraße, Domstraße, Marienstraße und am Großen Domhof. Sie sind durch das Schild „Parkverbot“ mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ gekennzeichnet. „Für Radfahrer*innen gilt – wie bisher auch - in weiten Teilen der Fußgängerzone, dass sie tagsüber absteigen und schieben müssen“, teilt Gunnar Kelb, Leiter des Bereiches Verkehr, mit.

Weitere Informationen zu den Polleranlagen

Von Februar bis Anfang November 2022 sind sechs versenkbare und 14 starre Polleranlagen am Rand der Mindener Fußgängerzone errichtet worden. Ursprünglich sollten die Arbeiten im Sommer beendet sein. Verzögerungen gab es unter anderem durch krisenbedingte Lieferprobleme bei den Pollern, in der Bauphase wegen sehr vieler unterirdisch verlegter Leitungen und auch wegen Planungsveränderungen. So ist wegen Leitungsproblemen am Standort Poststraße/Deichhof eine starre Anlage – statt einer beweglichen – installiert worden.

In erster Linie waren Sicherheitsaspekte – nach terroristischen Anschlägen mit Lastwagen in europäischen Innenstädten – der Anlass für die Planungen von Polleranlagen der Stadt Minden. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen habe nach mehreren Anschlägen – zuletzt 2017 in Spanien - vermehrt bei den Kommunen sowie die Polizei darauf hingewirkt, für mehr Sicherheit in den Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen zu sorgen, so Bürgermeister Michael Jäcke. Als Zwischenlösung setzte die Stadt Minden in den vergangenen Jahren Betonblöcke und Wasserbehälter bei größeren Veranstaltungen in der Fußgängerzone und auf innerstädtischen Plätzen ein. Diese seien aber längst nicht so sicher, wie die jetzt installierten Poller. Das hat die Verwaltung auch mehrfach in der Planungsphase deutlich gemacht.

Ein zusätzlicher Aspekt und positiver Nebeneffekt ist, dass sich die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone verbessern wird. Denn außerhalb der Lieferzeiten ab künftig 10.30 Uhr morgens können Fahrzeuge danach nur noch mit einer Sondergenehmigung in die Innenstadt reinfahren. Das war in der Vergangenheit oft ein Ärgernis für Fußgänger*innen und auch für Menschen mit Behinderungen, die sich beispielsweise an den taktilen Leilinien orientieren müssen oder schlecht an den parkenden Fahrzeugen vorbei kamen.

Anlieger*innen und Geschäftsinhaber*innen wurden in mehreren Veranstaltungen vor dem Beschluss des Rates im Dezember 2019 über die Planungen und die Anlagen informiert. Auch 2022 gab es Gespräche mit Anliegern und Geschäftsinhabern. Diese werden aktuell auch noch einmal vom städtischen Innenstadtmanagement über den bevorstehenden Probebetrieb informiert. Einbezogen wurden – für eine bestmögliche Information aller – unter anderem auch die Industrie- und Handelskammer Minden-Lübbecke sowie der Handelsverband und die Werbegemeinschaft.

Weitere Informationen und alle viel gestellten Fragen (so genannte FAQs) werden auf dieser Internetseite beantwortet: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/  - so auch Fragen wie „Ich muss mit meinem Fahrzeug in die Innenstadt - was muss ich machen?“ oder „Wie sind die Regelungen bei Veranstaltungen?“

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