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„Mit dem heute erwarteten Beschluss des EU-Parlaments passen die EU-Institutionen die 30-Jahre alte Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen und den technologischen Fortschritt an. Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen.
Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen umweltökonomischen Meilenstein dar. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, für die Kosten der Einführung und des Betriebs der 4. Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln. Der BDEW hatte die Notwendigkeit der Herstellerverantwortung bereits in zahlreichen Studien und Papieren dargelegt.
Nach der Verabschiedung im Parlament und der Vorlage aller notwendigen Übersetzungen sollte auch der EU-Ministerrat den Rechtsakt zügig annehmen. Dann kann umgehend mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Hierbei sollte auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe geachtet werden.“