Hanauer Eigenbetrieb warnt vor "Kanalhaien"

Haustürgeschäfte vermeiden

In jüngster Zeit melden sich wieder verstärkt Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Hanau und teilen mit, dass ihnen günstige Angebote zur Untersuchung ihrer Abwasserleitungen unterbreitet würden. Meist wird dabei auf gesetzliche Anforderungen verwiesen und somit ein gewisser Druck ausgeübt.


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Tatsächlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Abwasserleitungen von Zeit zu Zeit untersuchen zu lassen, insbesondere wenn sein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt. Dabei ist laut städtischer Abwassersatzung entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Institutes für Normung e.V. (DIN) vorzugehen. So müssen z.B. nach DIN 1986-30 alle Leitungen, die der Ableitung von häuslichem Abwasser dienen, im 20 Jahre-Rhythmusl mit einer TV-Kamera untersucht werden. In der Wasserschutzzone III sind diese Untersuchungen sogar alle zehn Jahre fällig. Verantwortlich für diese Untersuchungen sind die Betreiber einer Grundstücksentwässerungsanlage, in den meisten Fällen also die Grundstückseigentümer.

Die Stadt als Abwasserbeseitigungspflichtige hingegen ist berechtigt, sich die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Form und Inhalt dieser Nachweise sind allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt, was unredlichen Geschäftemachern die Möglichkeit bietet mangelhafte Leistungen anzubieten und abzukassieren. Gelockt wird mit einer scheinbar günstigen Untersuchung, die dann nicht selten angeblich enorme Schäden zutage bringt, deren Sanierung die Firma aber gleich mit anbietet – zum Teil zu horrenden Kosten.

Eigentümer, die die Kanalleitungen auf ihrem Grundstück untersuchen lassen wollen, sollten sich davon nicht beeindrucken lassen, sondern einige Punkte beachten, rät der städtische Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS). Zunächst ist zu fragen, ob eine Inspektion überhaupt notwendig ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die letzte Untersuchung vor zehn oder 20 Jahren stattfand. Eine weitere Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn ein Grundstück veräußert werden soll oder wenn es Probleme mit dem Abfluss gibt.

Wenn eine Untersuchung tatsächlich erforderlich oder gewünscht ist, sollten zuallererst alle verfügbaren Unterlagen über die verlegten Leitungen zusammengestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Entwässerungspläne, die dem Bauantrag beigefügt waren, aber auch Abrechnungspläne der Firma, die das Gebäude errichtet hat, und Fotos. Schlimmstenfalls gibt es keine Unterlagen mehr. In diesem Fall müssen die Leitungen neu eingemessen werden, was geeignete Technik und geschultes Personal voraussetzt, also aufwendig werden kann.

Es ist daher ratsam, sich an einen unabhängigen Berater mit der nötigen Fachkunde zu wenden. Die Ingenieurkammer Hessen (www.ingkh.de) führt beispielsweise eine Liste mit Ingenieuren, die diese Anforderungen erfüllen. Aufgabe dieser Berater ist es, die korrekte Inspektion der Leitungen vorzubereiten, die Ergebnisse auszuwerten und bei Bedarf einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten. Weiterhin ermitteln die Berater die Sanierungskosten, holen Preise ein und überwachen die Ausführung. Schließlich bestätigen sie, dass sich die Entwässerungsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Nachweise ohne die Bestätigung eines Fachkundigen werden nicht anerkannt, sind also praktisch wertlos. Analog zur Hauptuntersuchung beim Auto gilt auch hier das Vier-Augen-Prinzip: Kontrolle und Ausführen von Inspektions- oder Sanierungsarbeiten dürfen niemals in einer Hand liegen. Dass dieses Verfahren nicht ganz billig ist, leuchtet ein. Eine qualifizierte Leistung hat immer ihren Preis, trägt aber letztlich zum Werterhalt bei. Grundstückskäufer fragen mittlerweile nicht nur nach dem Energiepass, sondern auch nach dem "Entwässerungspass", den es in einigen Kommunen bereits gibt.

Wer sich nicht ganz sicher ist, kann sich an den Eigenbetrieb HIS wenden. Anschlussnehmer erhalten hier eine unentgeltliche Erstberatung.

HIS rät dringend, in Sachen Grundstücksentwässerung keine Haustürgeschäfte abzuschließen, um nicht einem der sogenannten Kanalhaie zum Opfer zu fallen.

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