„Unnötige Unsicherheit für Unternehmen“

EU Data Act

Zur politischen Einigung der EU-Institutionen zum „Data Act“ sagt der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer Harmut Rauen:


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„Die Ergebnisse des Trilogs zum EU Data Act sind für den Maschinen- und Anlagenbau keine gute Nachricht. An einigen Stellen wurde etwas nachgebessert, beispielsweise beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Trotzdem stellt der Data Act nach wie vor einen massiven Eingriff in die bislang gut funktionierende Vertragsfreiheit im Datenaustausch zwischen Unternehmen dar. Für den Datenaustausch zwischen Unternehmen wäre dieses Gesetz nicht nötig gewesen und schafft bisher nur Verunsicherung, weil die Auswirkungen auf datenbasierte Geschäftsmodelle noch unklar sind. Denn der europäische Gesetzgeber greift tief in Geschäftsmodelle ein, die ihm größtenteils unbekannt sind und erschwert die passgenauen Vereinbarungen, die in komplexen industriellen Geschäftsmodellen unverzichtbar sind. Damit wird ein digitalpolitisches Experiment mit unklarem Ausgang gestartet.

Das Datengesetz kommt zudem zur Unzeit: Die industrielle Datenökonomie kommt gerade in Schwung, nicht zuletzt aufgrund industriegetriebener Initiativen wie Manufacturing-X. Hinzu kommt, dass der Data Act Teil einer EU-Regulierungswelle ist, die nicht nur Geld kostet und Ungewissheit schafft, sondern die für Innovation dringend benötigten Fachkräfte bindet. Es ist kaum nachvollziehbar, dass EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zwar verspricht, Gesetzgebung einem Wettbewerbstest zu unterziehen und Berichtspflichten abzubauen, gleichzeitig aber wieder neue Pflichten geschaffen werden. Der EU-Gesetzgeber muss die Bedarfe des industriellen Mittelstands endlich wieder erfüllen.“

„Unnötige Unsicherheit für Unternehmen“ - Anhang 1
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