Das Baugesetzbuch wird modernisiert

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 655/2024

Die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführten Instrumente sollen weiterentwickelt und entfristet beziehungsweise verlängert werden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, schneller planen und bauen zu können sowie mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen.


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Entsprechende Regelungen zur Modernisierung des Baugesetzbuches sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091) vor.

Damit sollen weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau eingeführt werden, und zwar sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im unbeplanten Innenbereich. Aufgenommen werden sollen in das Gesetz die Grundsätze der „Neuen Leipzig-Charta“ mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung - die gerechte, grüne und produktive Stadt. Auch die Empfehlung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum wird aufgenommen, wonach die Innenentwicklung neben der baulichen Entwicklung auch die Entwicklung der Grün- und Freiflächen sowie die Mobilität umfasst.

Nach Angaben der Bundesregierung ist vorgesehen, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich sein sollen, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können.

Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert. So wird das Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung sogenannten Share Deals erschwert, indem die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft einem Kaufvertrag gleichgestellt wird.

Die bisher mehrere Jahre dauernde Aufstellung von Bebauungsplänen soll schneller erfolgen können. In Zukunft sollen die Gemeinden die Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Umweltberichte sollen in Zukunft nicht mehr so umfangreich sein. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können. Zur Verbesserung des Klimaschutzes sollen Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts zum Beispiel die Anlage von dezentralen Versickerungssystemen auf einem Grundstück oder auch die Anlage eines Gründaches anordnen können.

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