EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust

BDE kritisiert die Änderungen des Umweltausschusses als zu weitgehend

Umweltausschuss nimmt Bericht zum Verordnungsvorschlag der Kommission an 


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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft übt Kritik an den Änderungen des Umweltausschusses zum Kommissionsvorschlag der EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust. Aus Sicht des Verbandes sind die Regeln überzogen und nur schwer praxistauglich.

„Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen erhöhen den Bürokratrieaufwand und bringen keinen Mehrwert.  Ein Granulatverlust ist einen ökonomischen Verlust gleichzusetzen, weswegen freiwillige Risikoabschätzungen und Umweltmanagements längst Standard sind. Von daher ist es überflüssig, die Unternehmen zusätzlich zur Durchführung sämtlicher von der Kommission aufgelisteter möglicher Vorkehrungen zu verpflichten.“., erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer, Andreas Bruckschen, am Freitag in Berlin.

Am vergangenen Dienstag (19. März) hatte der Umweltausschuss über den Berichtentwurf zum Verordnungsvorschlag der Kommission abgestimmt. Ziel des Kommissionsvorschlags sind Regelungen, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette bei Herstellung, Verarbeitung und Transport vermeiden.

Laut Kommissionsvorschlag sollen Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 5 Tonnen pro Jahr handhaben, was mehr oder weniger jeder Recyclinganlage Europas entspricht, verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen sowie entsprechende Vorkehrungen treffen, um Kunststoffgranulatverlust zu vermeiden. Im Kommissionvorschlag ist eine lange Liste von möglichen Maßnahmen enthalten, die Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung von Art und Größe ihrer Anlage abhängig von ihrer Risikobewertung erwägen sollen, u.a. Vakuumdichtungen an Anlagen, reißfeste Verpackungen, Höchstmengen bei der Beförderung, feste Verfahrensabläufe, Auffangvorrichtungen, etc.

BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die von Unternehmen durchgeführten Umweltmanagements führen zu einem Risikobewusstsein und zu konkreten Maßnahmen, Pelletverlusten vorzubeugen. Die vom Umweltausschuss vorgesehenen, pauschalen verpflichtenden Maßnahmen werden nicht nur den Bürokratieaufwand für das mittelständische Kunststoffrecyclingun verhältnismäßig aufblähen, sondern auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, weil nicht selten bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Aufgrund der starken Konkurrenz durch günstige Primärkunststoffe und der geringen Nachfrage nach Rezyklaten ist die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen derzeit bereits sehr herausfordernd. Ineffektive zusätzliche und kostenintensive Pflichten würden die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen weiter verschlechtern.“

Es ist davon auszugehen, dass das Europäischen Parlament über das Dossier in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur, am 23. April 2024, abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird seinen Standpunkt in erster Lesung darstellen, sodass das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislaturperiode in die zweite Lesung geht. Es ist zu hoffen, dass das Plenum den praxistauglichen risikobasierten Ansatz der Europäischen Kommission stützt.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel