Synergien zwischen EMAS und der CSRD – Doppelaufwand vermeiden!

Ein neues Diskussionspapier des Umweltgutachterausschusses (UGA) untersucht Schnittmengen in der Anwendung und Berichtsprüfung zwischen EMAS und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CRSD). Ergebnisse des Papiers und Fragen der praktischen Umsetzung diskutiert der UGA am 16. April in einem kostenfreien Webinar mit Vertreter*innen von Unternehmen und Prüfinstitutionen.


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Europaweit berichten bereits 3.500 Unternehmen durch EMAS freiwillig über ihre Leistungen beim Klima- und Umweltschutz und lassen ihre Umwelterklärungen durch fachkundige und unabhängige Umweltgutachter*innen prüfen. Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CRSD) sind große Unternehmen seit diesem Jahr verpflichtet nach den europäischen Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu berichten. In diesem Zuge veröffentlichte der Umweltgutachterausschuss (UGA) ein neues Diskussionspapier mit dem Titel „Synergien zwischen der CSRD und EMAS“. Darin gibt er Empfehlungen für eine sinnvolle Verzahnung der beiden Rahmenwerke, um Synergien zu nutzen und Mehr- sowie doppelten Prüfaufwand zu vermeiden.

Angefangen von ähnlichen Zielsetzungen für ein verantwortungsvolles Geschäftsmodell und eine verbesserte Nachhaltigkeitsleistung, bis hin zu einer glaubwürdigen Berichterstattung und externen Überprüfung, gibt ein tabellarischer Vergleich Aufschluss über parallele Systematiken in beiden Rahmenwerken. Unter Berücksichtigung der konzeptionellen Unterschiede – EMAS ist ein Managementsystem und die ESRS zielen auf transparente Berichterstattung ab – stellt das Papier ein hohes Maß an Übereinstimmung fest und zeigt, wie EMAS die Umsetzung der ESRS im Umweltbereich qualitativ aufwertet.

EMAS-Organisationen verfügen bereits über Organisationsstrukturen, etablierte Verfahren sowie gültige Daten zur Ermittlung und zum Management von Umweltauswirkungen, die für eine faktenbasierte Umweltberichterstattung notwendig sind. Um den Anforderungen der ESRS gerecht zu werden, können EMAS-Organisationen ihr Management- und Berichterstattungssystem um zusätzliche soziale und Governance-Aspekte erweitern.

Das Diskussionspapier stellt zwei Möglichkeiten vor, die Umwelterklärung für den erweiterten Lagebericht zu nutzen:

  1. Der Lagebericht verweist auf eine separate Umwelterklärung, oder
  2. die Umwelterklärung ist vollständig in den Lagebericht des Unternehmens integriert.

Am 16. April stellt der UGA das Diskussionspapier im Rahmen des Webinars „Weniger Aufwand durch gebündelte Berichterstattung und Prüfung - EMAS in der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nutzen!“ vor. Darüber hinaus berichten große und kleine Unternehmen sowie Prüfgesellschaften aus der Praxis und diskutieren die Verknüpfung von EMAS und der CSRD in der Umsetzung.

Weiterführende Informationen:

UGA: Umweltgutachterausschuss direkter Link zum Artikel