GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]
Nach § 12 Abs. 1 und 4 DepV legt die zuständige Behörde zur Feststellung, ob von einer Deponie die Besorgnis einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften ausgeht, vor Beginn der Ablagerungsphase unter Berücksichtigung der jeweiligen hydrologischen Gegebenheiten am Standort der Deponie und der Grundwasserqualität sog. Auslöseschwellen fest. Auslöseschwellen sind Grundwasserüberwachungswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingeleitet werden müssen (§ 2 Nr. 4 DepV). Deponiebetreibende haben die Maßnahmen, die bei Überschreiten der Auslöseschwellen durchgeführt werden, in Maßnahmenplänen zu beschreiben und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die angekündigten Vollzugsfragen zur neuen allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) veröffentlicht. Eine erste Einschätzung hierzu geben wir mit unserem Beitrag.
Der BGH hat für die alte Härtefallregelung nach § 12 Abs. 1 EEG 2009 und 2015 entschieden, dass eine Entschädigung (in dem Fall für Abfallanlagen) auch dann beansprucht werden kann, wenn sowohl fossile als auch erneuerbare Energieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Den Inhalt der Entscheidung stellen wir Ihnen nachfolgend dar.
Aufgrund der wechselnden Preise am Strommarkt erlangt die möglichst langfristige Sicherstellung einer Stromversorgung zu stabilen und möglichst geringen Preisen eine immer weiter zunehmende Bedeutung für alle Unternehmen.
In nur wenigen Jahrzehnten ist die Kunststoffproduktion enorm gewachsen – weltweit von 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 1950 auf 359 Mio. Tonnen im Jahr 2018. Verbunden damit ist auch der Anstieg der Menge an Plastikabfall und Papierverpackungsmaterial. Aus diesem Grund ist die Vermeidung bzw. das Recyling eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Auf EU-Ebene und in Deutschland wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und stellen dar, was aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten ist.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.04.2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht u.a. vor, Biomasse, Klärgas sowie Deponiegas gänzlich aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem zentralen Thema geworden, das neben den Unternehmen aus der Privatwirtschaft auch öffentliche Beteiligungen betrifft. Öffentliche Unternehmen werden sich daher zunehmend mit ihrer Rolle und Verantwortung in Bezug auf Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen.
Im Jahr 2022 sorgte die „kleine Novelle“ der Bioabfallverordnung (BioAbfV) für Aufregung unter den für die Bioabfallsammlung Zuständigen und den Betreibenden von Bioabfallverwertungsanlagen. Kürzlich sind die neuen Vorgaben zur Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen in Kraft getreten.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte über die Klage einer Bundesanstalt zu entscheiden, mit welcher diese von einem Landkreis Aufwendungsersatz für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle auf einem ihrer Grundstücke verlangte – mit Erfolg (Urt. v. 16.02.2024, 4 A 112/22).
Betreiber von Wind- und Solarparks sind nach § 6 EEG inzwischen berechtigt, die Standortkommunen an den Erträgen für eingespeisten Strom mit einem Betrag in Höhe von max. 0,2 Cent/kWh finanziell zu beteiligen. Sowohl Betreiber als auch Kommunen greifen auf einen inzwischen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund vermittelten Mustervertrag zurück. Trotz eines ausführlichen Mustervertrages sollten alle Beteiligten für jedes einzelne Projekt prüfen, ob sich für den konkreten Fall Anpassungs- oder Änderungsbedarf gibt. Nachfolgend möchten wir einige Beispiele aus der Praxis erläutern.