GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]
Ein Hauptzollamt meint in einem aktuell von [GGSC] betreuten Fall: Ja, und zwar immer dann, wenn es ausschließlich zur Wärmeerzeugung und nicht zur Stromerzeugung verwendet wird. Wir sehen das anders. Aus unserer Sicht unterliegt auch die Verwendung von Deponiegas zur reinen Wärmeerzeugung nicht der Energiesteuer, wenn das konkret verwendete Deponiegas nur einen geringen Methangehalt und einen geringen Heizwert aufweist.
Das neue Jahr bringt neue Kostensteigerungen mit sich. Das betrifft z.B. die Mautkosten wie auch die CO2-Abgabenlast, die sich z.B. auf die Dieselpreise auswirkt. Sammlung und Transport von Abfällen bleiben davon nicht verschont. Das bedeutet aber nicht, dass deshalb zum neuen Jahr wegen höherer Kosten zwingend auch die Leistungspreise anzupassen wären.
Die ACC Deutschland GmbH (ACC), ein Joint Venture der Automobilkonzerne Stellantis (Peugeot, Opel) und Mercedes-Benz sowie Total Energies/Saft, plant auf dem bisherigen Werksgelände von Opel in Kaiserslautern eine Batteriezellfabrik.
Die 44. BImSchV enthält neben administrativen Pflichten sowie baulichen bzw. technischen Vorgaben vornehmlich Emissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe im Abgas und daran anknüpfend konkrete Intervalle für Emissionsmessungen. Diese Emissionsgrenzwerte und Messintervalle gelten grundsätzlich ab 01.01.2025. Bauliche Veränderungen an Anlagen oder eine Umstellung der Verfahrenstechnik sollten daher zeitnah in die Wege geleitet werden.
Abfallentsorgung ist mit Lärm, Geruch und anderen Emissionen verbunden und stört daher regelmäßig Dritte. Bei rechtswidriger Nutzung eines Grundstücks kann die zuständige Bau- bzw. Immissionsschutzbehörde eine Nutzungsuntersagung erlassen. Im folgenden Fall geht es um das Aufstellen von Müllcontainern auf einem Betriebsgrundstück.
Mit dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes schärfen sich die Konturen der künftigen kommunalen Wärmeplanung. Schon jetzt wird sie attraktiv gefördert.
Donnerstag, 19.10.2023, 12.30 Uhr – 15. [GGSC] Expert:innen-Interview „BEHG = CO2-Zuschlag ab 2024?“
Am Donnerstag, den 19.10.2023 um 12.30 Uhr findet das 15. [GGSC] Expert:innen-Interview statt und zwar zu folgendem Thema: „BEHG = CO2-Zuschlag ab 2024?“. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen.
Verlassen Abfälle die Bundesrepublik Deutschland oder sollen sie in diese eingeführt werden, ist stets zu prüfen, ob ihre Verbringung einer Notifizierungspflicht unterliegt. Andernfalls kann es dem Verantwortlichen ergehen wie dem Betreiber einer Glasaufbereitungsanlage – und teuer werden.
Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erhalten derzeit Preisanpassungsverlangen ihrer Restabfallentsorger, die mit dem Inkrafttreten des BEHG für die Branche zum 01.01.2024 begründet werden. Aktuelle Anfragen geben Anlass für den folgenden Hinweis: Es gibt hier keinen „Automatismus“, die Entgelte anzupassen, schon gar nicht in voller Höhe.
Neben den negativen gesundheitlichen Folgen zeichnen sich Einweg-E-Zigaretten durch ihre schlechte Umweltbilanz aus. Weder die Lithium-Ionen-Batterie für das Erhitzen der Flüssigkeit noch die nikotinhaltige Flüssigkeit lassen sich austauschen, sodass die Einweg-E-Zigaretten eine kurze Lebensdauer haben. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Rechtsprobleme der Entsorgung nach dem ElektroG, die Probleme um die Haftung bei entstanden Schäden durch Einweg-E-Zigaretten sowie die Möglichkeit eines Verbots der Produkte geben.
Gegenstand immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen ist auch der technische Arbeitsschutz. Diesbezügliche Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen und andere Arbeitsmittel ergeben sich aus einem komplexen Regelungsgeflecht von nationalen und EU-Regelungen.
Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes München vom 25.05.2023 zur Umstellung der LVP-Sammlung von einem Bringsystem auf Wertstoffhöfen auf ein Holsystem mittels gelber Tonne sowie des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 zu kommunalen Verpackungssteuern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24.05.2023 die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit gestärkt, indem es die sog. Tübinger Verpackungssteuer für im Wesentlichen rechtmäßig erklärt hat (Az.: BVerwG 9 CN 1.22).
Am morgigen Mittwoch, den 07.06.2023 um 12.00 Uhr findet das 14. [GGSC] Expert:innen-Interview statt und zwar zu folgendem Thema: „Kommunale Verpackungssteuer – Das Urteil des BVerwG und seine Folgen“. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen.
Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR (ZAK) wird den von ihr in Kooperation mit einem privaten Partner betriebenen DK I-Deponieabschnitt der Deponie Kapiteltal um ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von rund 865.000 Kubikmeter erweitern. Die Deponieerweiterung ist für die Deckung des Bedarfs an DK I-Deponieraum erforderlich, da mittelfristig in der Region kein ausreichender Deponieraum zur Verfügung stehen wird.
Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung soll immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen und Klimaschutz erleichtern. Geplant sind Änderungen verschiedener immissionsschutzrechtlicher Detailregelungen. Im Windschatten der Aufregung über die geplanten Änderungen zum Heizungsaustausch im Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung am 20.04.2023 einen vom BMUV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen.
Stellt die Annahme und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen am Wertstoffhof gegen Benutzungsgebühr nach Auslaufen der Optionsfrist zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG a.F. eine steuerbare Leistung dar? Das Finanzamt Meißen hat diese Frage für einen von [GGSC] vertretenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen eines verbindlichen Auskunftsersuchens verneint. Die betr. Benutzungsgebühren können somit auch weiterhin ohne Umsatzsteuer erhoben werden.
Nunmehr ist die Aktualisierung des Leitfadens der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) abgeschlossen. In der KAS-Sitzung am 09.03.2023 wurde über den neuen Leitfaden KAS-61 abgestimmt, der den Leitfaden KAS-25 ersetzt.
Das Onlinezugangsgesetz aus dem Jahre 2017 (OZG) verpflichtet den Bund, die Länder sowie Kommunen dazu, bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ab diesem Jahr kommt also keine öffentliche Stelle mehr um die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen herum.
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 im Dezember letzten Jahres wurde die Übergangsfrist zur Anwendung des alten § 2 Abs. 3 UStG kurzfristig um weitere zwei Jahre verlängert. Nun ist es vorgekommen, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) für (bis zum 31.12.2024) weiterhin nicht steuerbare Leistungen Rechnungen ausgestellt und in diesen die Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Das BMF hat in einem Rundschreiben vom 02.02.2023 aufgezeigt, was betroffene jPöR und deren Leistungsempfänger – befristet bis 31.03.2023 – nun tun können.
Im Februar hat die EU-Kommission die Anforderungen an grünen Wasserstoff definiert. Bei der anstehenden Umsetzung in deutsches Recht wird sich zeigen, ob und wie auch Wasserstoff, der mit Strom aus Abfallbiomasse erzeugt wird, auf die nationale THG-Minderungsquote im Verkehr angerechnet werden kann.