VKU: Gebäudeenergiegesetz bringt Wärmewende voran

Am heutigen Freitag soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag verabschiedet werden. Das GEG sieht vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent mit Erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Bei bestehenden Gebäuden soll die Heizreform erst dann gelten, wenn die jeweilige Kommune einen Wärmeplan vorlegt.


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Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Hinter uns liegen intensive monatelange Debatten um dieses Gesetz, das für die Wärmewende wichtige Voraussetzungen schafft. Dabei konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden:

  • Eine bessere Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz,
  • realistischere Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele
  • sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit.

Wir begrüßen, dass die Abgeordneten zentrale Punkte unserer Vorschläge aufgegriffen haben.

Dennoch bleibt auch Kritik an diesem Gesetzentwurf, der vieles sehr kleinteilig regelt und leider auch von Misstrauen gegenüber Betreibern von Fernwärme- und Gasnetzen geprägt ist.

Zentrale Fragen bleiben offen und Herausforderungen bestehen. Das betrifft vor allem rechtliche Hürden mit Folgen für mögliche Wasserstoffnetzausbaugebiete wie ein vom VKU in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) zeigt. Wir erwarten, dass diese rechtlichen Unsicherheiten gelöst werden, sonst könnte sich die Wärmewende verzögern, weil notwendige Investitionen in den Umbau der Gasverteilnetze ausbleiben könnten.

Wir gehen davon aus, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen über das Wärmeplanungsgesetz noch weiterer Änderungsbedarf ergibt. Das Gebäudeenergiegesetz wird uns also weiterhin beschäftigen. Auch die finanziellen Bedingungen, die Förderungen für Hauseigentümer und Infrastrukturbetreiber, müssen noch dringend geklärt werden, um wirklich Planungssicherheit zu bekommen.

Es gibt nur wenige Gesetzentwürfe, über die zuletzt so heftig diskutiert wurde. Die öffentlichen Debatten waren aber notwendig. Denn das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland, bis 2045 klimaneutral zu werden. Das Gebäudeenergiegesetz stellt jetzt die Weichen für die künftige Wärmeversorgung.

Auf Basis des neuen Gebäudeenergiegesetzes können Energieversorgungsunternehmen zusammen mit Kommunen und Immobilieneigentümern die Wärmewende vor Ort umsetzen und sich für die jeweils effizienteste Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität entscheiden.

Flankierend zum Gebäudeenergiegesetz sollen zeitnah verbindliche Ausbaupläne für die Stromverteilnetze vorgelegt werden. Das sieht ein Entschließungsantrag der Regierungskoalition vor. Das ist gut, denn bisher war der im Rahmen der Energiewende notwendige Stromnetzausbau im GEG stillschweigend vorausgesetzt worden.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel