48 Millionen Euro für Forschung zum autonomen Fahren

Verkehr — Antwort — hib 619/2023

Seit Inkrafttreten der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) werden laut Bundesregierung Forschungsvorhaben zum automatisierten beziehungsweise autonomen und vernetzten Fahren mit insgesamt rund 48 Millionen Euro gefördert.


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Das geht aus der Antwort der Regierung (20/8049) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7831) hervor.

Auf die von der AfD-Fraktion angeführte Kritik von Mitgliedern des Verbands der Automobilindustrie eingehend, wonach die Zulassungsverfahren autonomer Fahrzeuge in Deutschland zu kompliziert seien, heißt es in der Antwort: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Zulassung autonomer Fahrzeuge in Deutschland sachgerecht geregelt.“ Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sei hierzu im ständigen Austausch mit der Automobilindustrie und anderen Interessengruppen. „In der Sache begründete Anliegen werden kontinuierlich geprüft“, heißt es in der Vorlage.

Mit Blick auf die Absicherung personenbezogener Daten bei Projekten mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion verweist die Bundesregierung auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen für den Datenschutz. Deren Einhaltung werde durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden überprüft.

Der Antwort zufolge sind in anderen EU-Staaten erteilte Zulassungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion auch in Deutschland gültig, wenn die Betriebserlaubnis „in Bezug auf die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den Paragrafen 1d bis 1g des Straßenverkehrsgesetzes und den Anforderungen nach Paragraf 3 Absatz 8 sowie der Anlage 1 der AFGBV einen gleichwertigen Bewertungs- und Prüfmaßstab zugrunde legt und den abstrakten Betriebsbereich ausweist, in dem das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion die Fahraufgabe selbständig bewältigen kann“. Die Gleichwertigkeit der Betriebserlaubnis sei auf Antrag des Halters durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festzustellen, wird mitgeteilt.

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