Beirat Radverkehr berät das Verkehrsministerium

Verkehr/Antwort

Der Beirat Radverkehr soll das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in allen Fragen der Radverkehrspolitik beraten. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/3856) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3675).


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In der neuen Zusammensetzung des Beirats sollen sich daher der Antwort zufolge die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Radverkehrsförderung, die Expertisen aus Praxis und Wissenschaft sowie die vielfältigen fachlichen Berührungspunkte des Querschnittsthemas Radverkehr wiederfinden.

Für die Mitgliedschaft im Beirat Radverkehr habe es keine Bewerberphase gegeben. „Die Einladung erfolgte initiativ durch das BMDV“, wird mitgeteilt. Bei der Besetzung seien die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes beachtet worden.

Zur Nachfrage hinsichtlich der Finanzierung des Beirats Radverkehr und der Vergütung für die Mitarbeit in dem Gremium, heißt es in der Antwort: Das BMDV richte als Geschäftsstelle die Sitzungen aus. Die Mitglieder hätten Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten für die Sitzungen des Beirats nach dem Bundesreisekostengesetz. Sie erhielten Sitzungsentschädigung gemäß den Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes.

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