Deutsche Umwelthilfe kommentiert Urteilsbegründung zu Anwohnerparkgebühren in Freiburg:

„360 Euro pro Jahr sind angemessen und rechtmäßig – Bundesregierung muss soziale Staffelung ermöglichen“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht ihre Einschätzung zur Ausgestaltung von Anwohnerparkgebühren durch die heute erfolgte Urteilsbegründung im Fall Freiburg bestätigt.


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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni klargestellt, dass die beklagte Bewohnerparkgebührensatzung nur aufgrund von Formfehlern unrechtmäßig sei: Statt einer Satzung brauche es eine Rechtsverordnung. Wie nun in der Urteilsbegründung ausführlich dargelegt wird, fehle aber für eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Aspekten oder aus Gründen des Klimaschutzes die Rechtsgrundlage.

Das kommentiert der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch:

„Die Urteilsbegründung macht abermals klar, dass Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr rechtlich zulässig und angemessen sind. Wir fordern alle deutschen Städte auf, der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende zu setzen. Der öffentliche Raum muss gerecht verteilt werden, Einnahmen aus Anwohnerparkgebühren müssen in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen. So schützen wir das Klima und machen unsere Städte lebenswerter. Eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien und Klimaschutzaspekten muss aber auch möglich sein. Wir fordern Bundesverkehrsminister Wissing und die Ampelkoalition auf, dies im Rahmen der Reform des Straßenverkehrsrechts endlich zu ermöglichen.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.