Fahrradfreundlicher Landkreis Neu-Ulm

Stellvertretender Landrat Erich Winkler (rechts) und Radverkehrsbeauftrag-ter Steffen Fiebig (links) freuen sich über die Auszeichnung „Fahrradfreund-liche Kommune in Bayern 2023 bis 2029“.  Foto: Jürgen Bigelmayr / Landratsamt Neu-Ulm
Stellvertretender Landrat Erich Winkler (rechts) und Radverkehrsbeauftrag-ter Steffen Fiebig (links) freuen sich über die Auszeichnung „Fahrradfreund-liche Kommune in Bayern 2023 bis 2029“. Foto: Jürgen Bigelmayr / Landratsamt Neu-Ulm

Zertifikat zeichnet Landkreis als fahrradfreundliche Kommune aus.

Bereits Anfang des Jahres wurde der Landkreis Neu-Ulm als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zertifiziert. Die offizielle Plakette ist nun im Foyer des Landratsamtes Neu-Ulm angebracht worden.


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Das Fahrrad ist gerade im Stadtverkehr oder auf kurzen bis mittleren Strecken meist das schnellste und kostengünstigste Verkehrsmittel. Zudem schont es das Klima und ist gut für die Gesundheit. Dementsprechend hat sich der Landkreis Neu-Ulm, zusammen mit seinen Kommunen, das Ziel gesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort fahrradfreundliche Bedingungen zu schaffen.

Eine fahrradfreundliche Kultur und die passende Infrastruktur sind wichtige Parameter, um den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern und die Bedeutung des Radverkehrs zu stärken. „Die Zertifizierung als ‚fahrradfreundliche Kommune in Bayern‘ zeigt, dass wir mit unseren Bemühungen vorankommen und gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden schon einige Maßnahmen erfolgreich umsetzen konnten“, erklärt Erich Winkler, stellvertretender Landrat.

„Gerade Projekte wie das Radverkehrskonzept des Landkreises oder die aktuelle Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen sind Themen, die den Radverkehr im Landkreis auch in Zukunft weiter maßgeblich optimieren werden“, so Steffen Fiebig, Radverkehrsbeauftragter im Landkreis Neu-Ulm. Mit einer Breite von überwiegend vier Metern im Zweirichtungsbetrieb bieten Radschnellverbindungen mehr Platz als andere Radinfrastruktur. Zudem werden Radschnellwege vom Kfz-Verkehr getrennt und möglichst kreuzungsfrei geplant, sodass für Radfahrende zügige und barrierefreie Wege ermöglicht würden.

Insgesamt 119 Mitgliedskommunen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen e.V. (AGFK Bayern) zusammengeschlossen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern. Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK Bayern ist die Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen wird.

Landratsamt Neu-Ulm direkter Link zum Artikel