Fehlende Lkw-Fahrer: Lieferketten aktuell nicht gefährdet

Verkehr/Antwort

Aktuell sind laut Bundesregierung weder Lieferketten noch die Versorgungssicherheit oder der Personentransport durch den Personalmangel im Güter-, Bus- und Schienenverkehr gefährdet.


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Das geht aus der Antwort der Regierung (20/3810) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3390) hervor.

Der Fachkräftemangel stelle auch für die Logistikbranche eine Herausforderung dar, heißt es in der Antwort. Insbesondere die Altersverteilung bei den Fahrerberufen mache deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer Verschärfung des Fahrpersonalmangels entgegenzusteuern. Generell sei die Bekämpfung des Fachkräftemangels zunächst die Aufgabe der Unternehmen. Unterstützend ergreife die Bundesregierung ressortübergreifend zahlreiche Maßnahmen.

Diese reichten von Vereinfachungen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung über die Anerkennung von in Drittstaaten erlangten Qualifikationen bis hin zur Verbesserung der Lkw-Parkplatzsituation an den Bundesautobahnen. Um die Berufe in der Logistik attraktiver zu machen, sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, schreibt die Bundesregierung. Hier seien insbesondere die Unternehmen selbst in der Pflicht. Gleiches gelte auch für den Faktor Entlohnung.

Auf Nachfrage der Unionsfraktion wird mitgeteilt, dass die Überarbeitung der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) derzeit in Bearbeitung sei. Abschließende Entscheidungen seien noch nicht getroffen worden.

Was die Kosten für die Führerscheinerlangung angeht, so wird darauf verwiesen, dass diese auf Basis der Kosten für die Fahrausbildung und der Gebühren für Antragsverfahren sowie die Fahrerlaubnisprüfung vorgenommen würden. Auf die Kosten für die Fahrausbildung habe die Bundesregierung keinen Einfluss. Diese würden von den privatrechtlich organisierten Fahrschulen selbst bestimmt. Die Gebühren für das Antragsverfahren und die Fahrerlaubnisprüfung seien seit Jahren unverändert. „Eine Senkung der Gebühren ist nicht möglich, da dann die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung nicht mehr gewährleistet ist“, heißt es in der Antwort.

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