i-Kfz Stufe 4: Lassen Sie ihr Fahrzeug einfach und komfortabel online über das Serviceportal zu

Gebühren für Online-Anmeldung erheblich reduziert

Sparen Sie sich Wartezeiten und den Gang in die Zulassungsstelle: Mit dem Projekt „i-KfZ“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in mehreren Stufen die Fahrzeugzulassung in Deutschland.


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Über i-KfZ können die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg über das Serviceportal portal.landkreis-harburg.de ihr Fahrzeug bequem online vom heimischen Sofa aus an-, ab- und ummelden. 

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem 01. Oktober 2017 zugelassen wurde, und damit über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt. Voraussetzung für die Abmeldung oder Wiederzulassung desselben Fahrzeuges und Adressänderungen nach Umzug innerhalb des Landkreises ist, dass das Fahrzeug ab 01. Januar 2015 zugelassen wurde und so die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.

Mit der vierten Stufe von i-Kfz und dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde das Verfahren nun erheblich vereinfacht. Der BürgerService / KfZ-Zulassung des Landkreises Harburg freut sich, den optimierten Online-Service anbieten zu können und stellt die wichtigsten Neuerungen vor. 

Grundsätzlich können die Bürgerinnen und Bürger und ab sofort auch juristische Personen und Einzelunternehmen ihre Fahrzeuge über portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online online anmelden, abmelden und wiederzulassen. Ebenfalls möglich sind Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). 

Sofort losfahren bei Online-Anmeldung

Die für alle Autofahrerinnen und Autofahrer vielleicht erfreulichste Neuerung ist die Möglichkeit zur „sofortigen Inbetriebnahme“ des Fahrzeugs nach den meisten Online-Zulassungsvorgängen. Sie müssen nicht mehr auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern können mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichenschildern und dem heruntergeladenen und ausgedruckten Zulassungsbescheid direkt ab auf die Piste und ihr Fahrzeug befristet direkt im Straßenverkehr nutzen, bis die Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten nach spätestens 10 Tagen per Einschreiben zugestellt wurden. 

Geld sparen durch Online-Zulassung: Zulassungsgebühren

Am 01. September ist die bundesweit gültige Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geändert worden. Die Gebühren für die Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle hat die Bundesregierung erhöht. Im Gegenzug wurden die Gebühren für die Onlinezulassung gesenkt. 

Vereinfachte Authentifizierung 

Die Identifizierung bei Online-Zulassungen über das Serviceportal muss mit i-KfZ Stufe 4 nicht mehr für jeden einzelnen Vorgang über einen Personalausweis oder elektronischen mit freigeschalteter Online-Funktion vorgenommen werden. Natürliche Personen können alternativ auch die BundID mit einem Elster-Zertifikat nutzen. Juristische Personen wie Firmen können auch einen Antrag über ihr Unternehmenskonto Bund mit einem ELSTER-Zertifikat stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf portal.landkreis-harburg.de.

Wenn Sie ein Fahrzeug online außer Betrieb setzen (abmelden) möchten, entfällt der Identitätsnachweis auf dem Portal sogar ganz.

Das Serviceportal für den Landkreis Harburg

Alle Nutzerinnen und Nutzer von i-Kfz 4 haben selbstverständlich auch Zugriff auf sämtliche Online-Dienstleistungen des Serviceportals für den Landkreis Harburg portal.landkreis-harburg.de. Es bietet in seiner aktuellen fünften Stufe 213 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, der Gemeinde Rosengarten und der Gemeinde Stelle: KiTa-Platzanmeldung, Bauanträge stellen, Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskünfte, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer anmelden, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr. Weitere Ausbaustufen mit zusätzlichen Onlinedienstleistungen sind in Vorbereitung. 

Antragstellung und Bezahlung direkt, einfach und digital

Ganz egal, ob der Landkreis, die Kommune oder das Land Niedersachsen für den Service zuständig ist, ist nur ein Bürgerkonto erforderlich. Kostenpflichtige Dienstleistungen können bequem per integriertem Online-Payment bezahlt werden. Je nach Dienstleitung gelten drei unterschiedliche Registrierungsniveaus: Einige können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist lediglich eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Bürgerkonto durch einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder den teilnehmenden Städten und Gemeinden authentifiziert werden. Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der ITK Harburg in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.

Landkreis Harburg